Botswana

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Botswana

Die nachfolgenden Informationen stellen ausgewählte Ausschnitte aus dem ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank für Botswana per 20. Mai 2006 dar. Fußnoten wurden weggelassen.

 

Botswanas statutarischer Rahmen für Rechnungslegung und Prüfung

5. Das Unternehmensgesetz (Kapitel 42:01) verpflichtet alle Unternehmen mit Sitz in Botswana, Jahresabschlüsse zu erstellen. Im Unternehmensgesetz sind Vorschriften für die Auf- und Darstellung sowie die Veröffentlichung von Abschlüssen, Angaben, sowie die Prüfung von Unternehmen, die dem Gesetz entsprechend verfasst sind, niedergelegt. In dem Gesetz werden die grundlegenden Inhalte und das Format des Abschlusses vorgeschrieben und festgelegt, dass Abschlüsse von Unternehmen mit Ausnahme von nicht börsennotierten Unternehmen mit beschränkter Haftung unterhalb bestimmter Schwellenwerte jährlich geprüft werden müssen. Dem Gesetz zufolge ist die Befähigung zur Ausübung der Prüfertätigkeit nicht an eine Mitgliedschaft im Institut der Wirtschaftsprüfer von Botswana (Botswana Institute of Accountants, BIA) geknüpft. In der Praxis führen aber die BIA-Mitglieder, die über eine gültige Lizenz zur Praktizierung verfügen, die meisten Prüfungen aus. Das Unternehmensgesetz sieht vor, dass Mutterunternehmen Konzernabschlüsse aufzustellen haben. Allerdings wird diese Vorschrift durch die Bedingung gelockert, dass die Geschäftsleitung der Ansicht ist, dass 'es undurchführbar oder für die Mitglieder des Unternehmen von keinem echten Wert ist' oder 'das Ergebnis für das Wirtschaften des Unternehmens oder eines seiner Tochterunternehmen irreführend oder schädlich ist'. Dies kann zu möglichen Manipulationen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden führen, wodurch es zu einem Abweichen von der internationalen besten Praxis bei er Aufstellung von Konzernabschlüssen kommt. [...]

7. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der IFRS und der ISA. Die rechtlichen Verfügungen, einschließlich des Unternehmens- und des Bankgesetzes, schreiben die Anwendung der IFRS und der ISA im Hinblick auf die Aufstellung und Prüfung von Abschlüssen verfasster Unternehmen nicht vor. Allerdings erstellen öffentlich gehandelte Unternehmen und Banken den Abschluss unter der Behauptung auf, dass diese den IFRS entsprechen, und die Prüfer sagen, dass sie die ISA befolgen. Die Verordnungen für die Versicherungsbranche fordern von Versicherungsunternehmen die Befolgung 'international anerkannter Bilanzierungsstandards', ohne das herausgebende Gremium dieser Standards zu erwähnen. Die Regierung von Botswana ist dabei, ein überarbeitetes Unternehmensgesetz in Kraft zu setzen, von dem erwartet wird, dass es verfassten Unternehmen in Botswana die Anwendung von IFRS und ISA vorschreiben wird. [...]

18. Die Wertpapierbörse von Botswana schreibt in ihren Listingvorschriften die Aufstellung von Zwischenabschlüssen vor. Gemäß Listingvorschriften müssen börsennotierte Unternehmen ungeprüfte Quartalsergebnisse nach einem vorgeschriebenen Format ausweisen und sie an die Anteilseigner weiterleiten. Die börsennotierten Unternehmen sind zudem verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt und in Übereinstimmung mit den ISA geprüft wurden, einzureichen.

 

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