Marokko
Hintergrundinformationen
- Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Ordre des Experts Comptables du Royaume du Maroc (Marokkanischer Wirtschaftsprüferverband)
- ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank
Rahmen der Finanzberichterstattung in Marokko
Banken müssen IFRS anwenden
Die Zentralbank von Morokko (Bank Al Maghrib) schreibt allen Banken und vergleichbaren Finanzinstitutionen vor, dass sie für Bilanzierungsperioden ab dem 1. Januar 2008 IFRS anwenden müssen.
Das marokkanische Börsengesetz verpflichtet alle Unternehmen, die an der Wertpapierböse von Casablanca notiert und keine Banken oder vergleichbare Finanzinstitutionen sind, zwischen IFRS und marokkanischen allgemeinen Rechnungslegungsprinzipien zu wählen.