Südafrika

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstatung in Südafrika

Der Financial Reporting Standards Council (FRSC) wurde Ende 2011 gegründet und ist der verfassungsgemäße Standardsetzer in Südafrika. Die Vorgängerorganisation, der Accounting Practices Board (APB), war ein Gremium des Privatsektors, das sich aus einer Reihe von Rechnungslegungs- und Branchenorganisationen zusammensetzte und mit dem Recht beliehen worden war, Rechnungslegungsstandards für die Anwendung durch südafrikanische Unternehmen herauszugeben.

Der APB veröffentlichte die IFRS ohne Änderungen und gestattete die Anwendung des IFRS für KMU für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Standards fallen. Er gab außerdem Interpretationen heraus, die Sachverhalte betreffen, die spezifisch für den südafrikanischen Markt sind. Dies geschah nur nach Rücksprache mit dem IASB, wenn dieser bestätigte, diesen Sachverhalt nicht adressieren zu wollen, da er länderspezifisch sei.

Während seiner Tätigkeit veröffentlichte der APB ein Vorwort und die folgenden vier Interpretationen:

  • 501 Bilanzierung der Zweitsteuer auf ausgeschüttete Gewinne (Secondary Tax on Companies, STC)
  • 502 Im Wesentlichen in Kraft gesetzte Steuersätze und Steuergesetze
  • 503 Bilanzierung von Geschäftsvorfällen im Rahmen der Förderung zuvor wirtschaftlich benachteiligter Gruppen (Black Economic Empowerment, BEE)
  • 504 IAS 19(AC 116) Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung im Kontext südafrikanischer Pensionsfonds

Nach den derzeit geltenden Gesetzesvorschriften in Südafrika dürfen südafrikanische Unternehmen entweder die vollen IFRS, den IFRS für KMU oder die südafrikanischen Rechnungslegungsgrundsätze South African Statements of Generally Accepted Accounting Practice (SA GAAP) anwenden; dies hängt von einer Einschätzung des öffentlichen Interesses an dem betreffenden Unternehmen ab. SA GAAP sind die bis Mai 2011 unverändert übernommenen IFRS.

Im März 2012 wurden folgende Entscheidungen getroffen:

  • Die SA GAAP werden zurückgezogen und dürfen ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Dezember 2012 beginnen, nicht mehr angewendet werden.
  • Der FRSC wird sich bemühen, das Recht zu erlangen, sogenannte Financial Reporting Pronouncements (FRP) zu verabschieden, um lokale Umstände oder Sachverhalte abzudecken, die in den IFRS oder im IFRS für KMU nicht berücksichtigt werden; die FRP dürfen dabei nicht im Widerspruch zu den IFRS oder dem IFRS für KMU stehen.
  • Der APB wird auf freiwilliger Basis beginnen, seine Tätigkeiten einzustellen.

 

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