Brasilien

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Brasilien

Börsennotierte Unternehmen

Am 13. Juli 2007 hat die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde von Brasilien (Comissão de Valores Mobiliários, (CVM) – die Regel Nr. 457 herausgegeben, die börsennotierten Unternehmen verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS zu veröffentlichen, beginnend ab Berichtsperioden, die 2010 enden. Die Anwendung der IFRS steht börsennotierten Unternehmen zwischen 2007 und 2009 frei.

Banken

Im Jahr 2006 hat die Zentralbank von Brasilien entschieden, dass jede Bank, die durch Gesetz oder Verordnung zur Veröffentlichung von Abschlüssen in Brasilien verpflichtet ist (das schließt Banken in inländischer oder ausländischer Hand sowie börsennotierte und nicht börsennotierte ein) Konzernabschlüsse in voller Übereinstimmung mit den IFRS für Jahre, die am 31. Dezember 2010 enden, aufstellen und veröffentlichen muss.

KMU

Im Dezember 2009 hat der Brasilianische Ausschuss für Bilanzierungsverlautbarungen (CPC) eine portugiesische Fassung des IFRS für KMU als Wahlrecht für KMU in Brasilien verabschiedet. Gemäß Resolution 1255 aus dem Jahr 2009 wurde der KMU-Standard des CPC durch den Brasilianischen Bundesbilanzrat (CFC) übernommen, das nationale berufsständische Gremium. Die Resolution 1255 finden Sie hier (775 KB). Der Standard ist eine vorläufige und inoffizielle Übersetzung des IFRS für KMU, der von der Internetseite des CPC heruntergeladen werden kann (in portugiesischer Sprache, 1,22 MB).

 

Zugehörige Publikationen

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