Chile

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Rahmen der Finanzberichterstattung in Chile

Unternehmen unter Aufsicht der SVS, einschließlich Versicherungsunternehmen

Gemäß chilenischen Unternehmensrecht können Unternehmen 'offen' oder 'geschlossen' sein - was grob 'öffentlichem Interesse' und 'nicht von öffentlichem Interesse' entspricht. Offene Gesellschaften (500 oder mehr Anteilseigner) werden durch die Oberaufsicht für Wertpapiere und Versicherung reguliert (Superintendencia de Valores y Seguros, SVS). Geschlossene Unternehmen können sich freiwillig bei der SVS regulieren (und werden dann von ihr beaufsichtigt); mehr als 200 dieser geschlossenen Unternehmen haben sich dazu entschieden und sind derzeit Teil des Wertpapierregisters der SVS.

Unternehmen, die sich bei der SVS registriert haben, reichen ihre geprüften Abschlüsse bei der SVS ein, die sie auf ihrer Internetseite einstellt.

Chile bewegt sich über einen Dreijahreszeitraum in Richtung einer Übernahme der IFRS für alle bei der SVS registrierten Unternehmen und alle unter Aufsicht der SBIF stehenden Einheiten, und zwar wie folgt:

  • 31. Dezember 2009: IFRS werden für die größeren börsennotierten (offenen) Gesellschaften verpflichtend - Abschlüsse für 2009 einschließlich Vergleichsinformationen für 2008 unter Anwendung der IFRS. Beachten Sie bitte, dass eine größere börsennotierte Gesellschaft, die sich noch nicht in der Lage sieht, die IFRS 2009 anzuwenden, sich stattdessen dazu entscheiden kann, für 2009 einen Abschluss nach chilenischen Rechnungslegungsvorschrfiten vorzulegen (mit Vergleichszahlen für 2008 auf derselben Grundlage), mit ergänzenden 'pro forma'-Angaben der erwarteten Auswirkungen eines Übergangs auf die IFRS. Diese letztgenannte Gruppe würde 2010 auf die IFRS umsteigen.
  • 31. Dezember 2010: Kleinere börsennotierte (offene) Gesellschaften, Versicherungsunternehmen, Fondsgesellschaften, Pensionsfonds, Wertpapierbroker und -händler, Versicherungsagenten und Unternehmen, die öffentlich gehandelte schuldrechtliche Wertpapiere emitteren - zuzüglich jedweder großen börsennotierten (offenen) Gesellschaften, die sich nicht in der Lage sahen, die IFRS 2009 anzuwenden (siehe oben). (Im Jahr 2010 gestattete die SVS Versicherern, die Einführung der IFRS zu verschieben.)
  • 31. Dezember 2011: Anderweitige Unternehmen, die bei der SVS registriert sind (Unternehmen, die keine Emission begeben und sich freiwillig registriert haben)

Den Kalender für die IFRS-Übernahme können Sie hier einsehen (in spanischer Sprache, 18 KB, August 2007).

 

Banken und anderweitige Finanzinstitutionen

Banken und anderweitige Finanzinstitutionen werden getrnnt von der Oberaufsicht für Banken und Finanzinstitutionen (SBIF) reguliert und müssen die Bilanzierungsregeln befolgen, welche die SBIF herausgibt.

Seit dem 31. Dezember 2009 sind die IFRS für Banken und anderweitige Finanzinstitutionen im Aufsichtsbereich der SBIF vorgeschrieben - Abschlüsse für 2009 einschließlich Vergleichsinformationen für 2008 unter Anwendung der IFRS.

Man beachte aber, dass die SBIF

  • Banken verpflichtet, die Risikovorsorge unter Verwendung eines Modells der erwarteten Verluste zu bemessen (mit einer Anhangangabe des Betrags nach IAS 39) und
  • die Fair Value Option in IAS 39 verbietet.

 

Nicht börsennotierte Unternehmen, die nicht bei der SVS registriert sind

Nicht börsennotierte Unternhemen, die nicht einer der drei vorstehenden Kategorien zugeordnet werden können, müssen Bilanzierungsstandards befolgen, die auf  'den IFRS basieren' und vom Accounting Standards Board des Colegio de Contadores entwickelt werden. Sie müssen diese Standards im Konzern- und im Einzelabschluss verwenden.

Den Plan für die Anwendung von Standards für nicht von der SVS beaufsichtigte Unternehmen können Sie hier einsehen (in spanischer Sprache, 215 KB, Dezember 2007).

 

IFRS für KMU

Im Dezember 2010 hat sich die chilenische Regierung darauf verständigt, den IFRS für KMU ab 2013 für alle Unternehmen vorzuschreiben, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind. Eine formelle Bekanntmachung der Details steht noch aus.

 

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