Surinam

Rahmen der Finanzberichterstattung in Surinam

Die Anwendung der IFRS ist allen Unternehmen in Surinam gestattet.

Surinam besitzt keine Gesetze zu Bilanzierungsgrundsätzen oder Abschlüssen. Die lokale Börse schreibt ebenfalls keinen bestimmten Satz Rechnungslegungsprinzipien vor, der von ihren börsennotierten Unternehmen zu verwenden wäre. Daher sind die IFRS nicht verpflichtend durch inländische Unternehmen anzuwenden, gleich ob börsennotiert oder nicht. Ein Unternehmen kann aber freiwillig die IFRS zur Erstellung von Abschlüssen verwenden.

 

Zugehörige Nachrichten

  • Surinam plant die Übernahme des IFRS für KMU

  • 28.06.2010

  • Die Regierung von Surinam erwägt ein neues Rechnungslegungsgesetz, mit dem die Anwendung des IFRS für KMU (und den vollen IFRS als Wahlmöglichkeit) für große und mittelgroße nicht börsennotierte Unternehmen und andere nicht börsennotierte Unternehmen, deren Abschlüsse geprüft werden, vorgeschrieben würde.

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