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Argentinien

Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Argentinien

Börsennotierte Unternehmen

Im Dezember 2009 hat die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV), eine Behörde des argentinischen Ministeriums für Wirtschaft und öffentliche Finanzen, eine Vorschrift verabschiedet, der zufolge alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder schuldrechtliche Instrumente anbieten, ihre Abschlüsse unter Verwendung der IFRS aufstellen müssen. Die Vorschrift gilt für Abschlüsse des Jahres, das am 31. Dezember 2012 endet, Unternehmen können ihren Abschluss freiwillig ab Januar 2011 nach IFRS aufstellen. Argentinische Unternehmen, die derzeit IFRS-Abschlüsse ergänzend aufstellen, können die IFRS ab 2010 verwenden. Die neuen Vorschriften wurden mit der Resolución General No. 562 übernommen (in spanischer Sprache).

Nicht börsennotierte Unternehmen

Der IFRS für KMU in Argentinien

Am 3. Dezember 2010 hat der nationale Standardsetzer für Bilanzierungsfragen in Argentinien (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas, FACPCE) die Verordnung Nr. 29 erlassen, mit der der IFRS für KMU für die Anwendung in Argentinien übernommen wird. Die Anwendung der vollen IFRS ist für börsennotierte Unternehmen verpflichtend, die unter die Aufsicht der nationalen Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV) fallen. Die neue Verordnung legt fest, dass alle Unternehmen, die die vollen IFRS nicht anwenden müssen oder von der Anwendung ausgenommen sind, die Wahl zwischen drei Arten von Rechnungslegungsgrundsätzen haben:

a) die vollen IFRS,

b) der IFRS für KMU oder

c) die Bilanzierungsstandards, die vom nationalen Standardsetzer erlassen wurden oder werden, die nicht im Zusammenhang mit der neuen Verordnung stehen.

Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS für KMU fallen, dürfen diesen nicht anwenden.

Datum des Inkrafttretens

Die Verordnung tritt für Abschlüsse in Kraft, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, und, wo dies sachgerecht ist, für Zwischenabschlüsse dieser Berichtsperioden.

Vorzeitige Anwendung

Eine vorzeitige Anwendung der IFRS oder des IFRS für KMU ist für Abschlüsse zulässig, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, und, wo dies sachgerecht ist, für Zwischenabschlüsse dieser Berichtsperioden.

Separate Abschlüsse

Die separaten Abschlüsse von Unternehmen, die Konzernabschlüsse erstellen, müssen nach den IFRS oder dem IFRS für KMU erstellt werden. Dabei gilt folgende Ausnahme:

  • Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Unternehmen und gemeinsamer Kontrolle und assoziierten Unternehmen sind nach der Equity-Methode zu bewerten und nicht nach fortgeführten Anschaffungskosten oder dem beizulegenden Zeitwert wie durch die vollen IFRS oder den IFRS für KMU vorgeschrieben.

Zugang zur Verordnung Resolución Técnica No. 29 vom 3. Dezember 2010 (in spanischer Sprache, 243 KB)

 

Zugehörige Nachrichten

  • IFRS-Stiftung veröffentlicht Länderprofile zur Anwendung der IFRS

  • 05.06.2013

  • Die IFRS-Stiftung stellt auf ihrer Internetseite eine Sammlung von 66 'Länderprofilen' zur Verfügung, die detaillierte Informationen zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und des IFRS für KMU in allen Rechtskreisen der G-20 und 46 weiteren Rechtskreisen enthalten.

  • Kommuniqué von der Sitzung der IASB-Beratungsgruppe für aufstrebende Märkte

  • 06.06.2012

  • Die Beratungsgruppe aufstrebender Märkte (Emerging Economies Group, EEG) des IASB traf sich in Buenos Aires am 28. und 29. Mai 2012. Ein Kommuniqué von dieser Sitzung wurde heute veröffentlicht. Die Sitzung bestätigte die Rolle der EEG als die Stimme der aufstrebenden Märkte im Prozess der IFRS-Standardsetzung.

  • Argentinien übernimmt den IFRS für KMU

  • 05.01.2011

  • Am 3. Dezember 2010 hat der nationale Standardsetzer für Bilanzierungsfragen in Argentinien (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas, FACPCE) die Verordnung Nr. 29 erlassen, mit der der IFRS für KMU für die Anwendung in Argentinien übernommen wird.

  • Argentinien schlägt Übernahme des IFRS für KMU vor

  • 01.04.2010

  • Wie zuvor auf IAS PLUS berichtet, wird Argentinien alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder Gläubigertitel anbieten, verpflichten, mit Beginn des Jahres 2012 auf IFRS umzustellen, wobei Unternehmen die Wahl haben sollen, die IFRS 2011 bzw. in einigen Fällen schon 2010 anzuwenden.

  • Argentinien verlangt IFRS ab 2012

  • 04.01.2010

  • Die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV), eine Behörde des argentinischen Ministeriums für Wirtschaft und öffentliche Finanzen, hat eine Vorschrift verabschiedet, der zufolge alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder schuldrechtliche Instrumente anbieten, ihre Abschlüsse unter Verwendung der IFRS aufstellen müssen.

  • Vorschlag zur Übernahme der IFRS in Argentinien

  • 10.10.2009

  • Die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV, eine Behörde, die dem argentinischen Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Finanzen untersteht) hat vorgeschlagen, die IFRS für alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder Schuldinstrumente zum Handel anbieten, mit Beginn der Abschlüsse für das Jahr, das am 31. Dezember 2011 endet, vorzuschreiben.

  • Guía Rápida NIC/NIIF 2009 – Argentinien

  • 03.09.2009

  • Unsere argentinischen Kollegen haben Guía Rápida NIC/NIIF 2009 veröffentlicht – die argentinische Fassung unserer überaus beliebten Broschüre 'IFRSs in your pocket' in spanischer Sprache.

  • IFRS in Argentinien ab 2011

  • 26.03.2009

  • Am 20. März 2009 hat der nationale Standardsetzer in Argentinien (Federación Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Económicas, FACPCE) die Einführung der IFRS für die Erstellung und Darstellung von Abschlüssen von Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitaltitel auf einem öffentlichen Wertpapiermarkt gehandelt werden, beschlossen.

  • Argentinien erwägt Übernahme der IFRS

  • 24.05.2008

  • Die argentinische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas) hat einen Plan für die Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRSs) für alle Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, ausgearbeitet.

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