Costa Rica

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Costa Rica

Das costaricanische Institut der Wirtschaftsprüfer ist laut Gesetz das verantwortliche Organ für die Einführung und Änderung von Rechnungslegungsstandards in Costa Rica. 2000 führte das Institut die IFRS als das einzig gültige Rechnungslegungsregelungswerk ein und verkündete dies im Regierungsanzeiger. Mit Ausnahme von 'öffentlichen Unternehmen' (s. nächster Absatz) müssen alle Unternehmen in Costa Rica die IFRS anwenden, und im Prüfungsbericht wird die Einhaltung der IFRS bestätigt.

Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen, während regulierte Unternehmen (also Banken und Finanzinstitute, Börsenmakler und Pensionsfonds) von den Regulierungsbehörden der Regierung beaufsichtigt werden, die ihre eigenen Rechnungslegungsregeln entwickelt haben. Diese Regeln basieren zwar auf den IFRS, aber es gibt einige Unterschiede aufgrund besonderer Rechnungslegungsmethoden, die von den Aufsichten eingeführt wurden. Demzufolge wird in den Prüfungsberichten dieser Unternehmen normalerweise die Einhaltung der von der verantwortlichen Regulierungsbehörde erlassenen Rechnungslegungsregeln bestätigt und nicht die Einhaltung der IFRS.

Am 30. September 2009 führte das Institut den IFRS für KMU ein, der zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Das Institut hat jedoch noch nicht endgültig entschieden, welche Unternehmen als KUM anzusehen sind und den IFRS für KMU anwenden dürfen.

 

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