Dominikanische Republik

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in der Dominikanischen Republik

In der Dominikanischen Republik hat das Instituto de Contadores Publicos Autorizados de la Republica Dominicana (ICPARD, das dominikanische Wirtschaftsprüferinstitut) seit Juli 2009 nach Artikel 31 des Gesetzes 479-08 das Recht, Rechnungslegungsstandards festzusetzen. Im Februar 2010 verabschiedete das ICPARD zwei Resolutionen:

  • Börsennotierte Unternehmen. Mit Resolution 001 verfügt das ICPARD die verpflichtende Anwendung der IFRS für Unternehmen, deren Aktien an der Bolsa de Valores de la Republica Dominicana (BVRD, der dominikanischen Börse) notiert sind. Die Resolution sieht eine zweistufige Einführung der IFRS vor: Einige Standards werden ab 2010 verpflichtend und die anderen 2014. Die Unternehmen, die derzeit schon die IFRS anwenden, werden das auch weiterhin tun. Darüber hinaus ist nach der Resolution Unternehmen, die ihre Abschlüsse derzeit nach US-GAAP erstellen, gestattet, dies bis 2014 weiterhin zu tun, dann müssen sie auf IFRS umstellen. Ist ein Sachverhalt in den IFRS nicht geregelt, haben die Unternehmen US-GAAP anzuwenden.
  • Staatlich regulierte Unternehmen. In Resolution 001 ist vorgeschrieben, dass solche Unternehmen den Vorschriften der staatlichen Regulierungsorgane folgen müssen.
  • Andere Unternehmen. Mit Resolution 002 verfügt das ICPARD, dass alle Unternehmen, deren Aktien nicht an der BVRD notiert sind, (mit Ausnahme der staatlich regulierten Unternehmen) den IFRS für KMU anzuwenden haben. Die Resolution sieht eine zweistufige Einführung des IFRS für KMU vor: Einige Abschnitte werden ab 2010 verpflichtend und die anderen 2014. Darüber hinaus ist nach der Resolution Unternehmen, die ihre Abschlüsse derzeit nach US-GAAP erstellen, gestattet, dies bis 2014 weiterhin zu tun, dann müssen sie auf den IFRS für KMU umstellen. Ist ein Sachverhalt im IFRS für KMU nicht geregelt, haben die Unternehmen zuerst zu prüfen, ob sich Leitlinien dazu in den vollen IFRS finden, und sonst US-GAAP anzuwenden.

Diese Resolutionen wurden später durch Resolutionen geändert, in denen festgehalten wird, dass Unternehmen, die bisher die US-GAAP anwenden, dies bis auf Weiteres ohne zeitliche Begrenzung weiterhin tun können. Beispielhaft verweisen wir Sie auf Resolución sobre la applicación de las NIIF'S para el 2013 auf der Internetseite des ICPARD.

 

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