Kolumbien

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Kolumbien

Am 13. Juli 2009 hat der Kongress der Republik Kolumbien das Gesetz Nr 1314 bezüglich der Bilanzierung, der Berichterstattung und prüfungsnaher Beratung in Kraft gesetzt, des eine Konvergenz mit "internationalen Standards" vorsah. Damit wurde die Grundlage geschaffen, um kolumbianische Standards mit den IFRS zu konvergieren. Die nationalen kolumboinaischen Standards werden vom Fachrat für öffentliche Rechenschaftspflicht (Consejo Técnico de la Contaduría Pública) verabschiedet und müssen dann formell vom Finanz- und vom Wirtschaftsministerium übernommen werden.

Im Juni 2011 reichte der Fachrat bei den Ministerien einen Vorschlag ein, demzufolge die Standards, mit denen kolumbinaische Standards im Bereich Rechnungslegung und Finanzberichterstattung konvergiert werden sollen, diejenigen des IASB sein sollten. Im Oktober 2011 wurde der Vorschlag offiziell veröffentlicht und enthielt einen Plan für die zeitliche Abwicklung der Übernahme und für die Zuordnung der einzelnen Unternehmensgruppen innerhalb eines vorgeschlagenen gestuften Berichterstattungssystems. Die Übernahme sollte ab 2014 (mit entsprechend früheren Eröffnungsbilanzen) erfolgen.

Als Reaktion auf viele Einreichungen, in denen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) geltend gemacht wurden, hat sich die kolumbianische Regierung im September 2011 entschlossen, die verpflichtende IFRS-Anwendung von 2014 auf 2015 zu verschieben. Die verpflichtende Anwendung des IFRS für KMU wurde auf 2016 verschoben. Diese Verschiebung wurde durch Veröffentlichung entsprechender Dekrete im Dezember 2012 bestätigt.

Der gegenwärtige Zeitplan für die Einführung des gestuften Berichterstattungssystems in Kolumbien, das für zwei Gruppen auf den IFRS bzw. auf dem IFRS für KMU aufbaut, sieht demnach wie folgt aus:

  • Gruppe 1: Unternehmen, deren Anteile öffentlich gehandelt werden, Unternehmen des öffentlichen Interesses und Unternehmen, die a) Tochterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, b) Mutterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, oder c) mehr als 50% ihrer Produkte exportieren bzw. ihrer Rohstoffe importieren. Diese Unternehmen wenden die vollen IFRS ab 2015 an, wobei 2014 das Jahr des Übergangs ist (also Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2014).
    Mit Erlass 1851 vom August 2013 wurde verfügt, dass Unternehmen aus Gruppe 1 Buchstabe a) (Unternehmen, deren Anteile öffentlich gehandelt werden, Unternehmen des öffentlichen Interesses und Unternehmen, die Tochterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten) in ihren separaten Abschlüssen IAS 39 bzw. IFRS 9 in Bezug auf die Wertminderung von Kreditportfolien und IFRS 4 in Bezug auf Rückstellungen für Erdbebenkatastrophen und Berufsrisiken nicht anzuwenden haben. Die Finanzaufsicht wird für die Rechnungslegung in diesen Bereiche eigene Standards, Interpretationen und Leitlinien entwickeln.
  • Gruppe 2:  Große und mittelgroße Unternehmen, die nicht Bestandteil der Gruppe 1 sind. Diese Unternehmen wenden den IFRS für KMU ab 2016 an, wobei 2015 das Jahr des Übergangs ist (also Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2015).
  • Gruppe 3: Mikrounternehmen. Diesen Unternehmen wenden ab 2015 Standards an, die eigens für ihre Bedürfnisse entwickelt wurden (Normas de Información Financiera para Microempresas).

Unternehmen der Gruppe 1 können ab 2013 die IFRS freiwillig vorzeitig anwenden.

 

Weitere Informationen

Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs des Berichts über die Einhaltung von Standards und Vorschriften (Reports on Observation of Standards and Codes, ROSC) der Weltbank bezüglich der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Kolumbien vom 25. Juli 2003. Den vollständigen Bericht können Sie von der Internetseite der Weltbank herunterladen (in englischer Sprache, 277 KB).

 

D. Standardsetzung auf dem Gebiet von Rechnungslegung- und Prüfung

24. Nach der kolumbianischen Verfassung hat nur der Kongress das Recht, allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze zu erlassen. Der Kongress kann dieses Recht auf einen Exekutivausschuss oder andere Institutionen per Gesetz übertragen. Gesetz 43 aus dem Jahr 1990 rief den fachlichen Rat für öffentliche Rechnungslegung, der unter dem zentralen Rechnungslegungsrat agiert, ins Leben, um fachliche Leitlinien zu Rechnungslegungsstandards herauszugeben. Der Rat entwickelte einen Satz von Rechnungslegungsstandards, den er kolumbianische GAAP nannte. Mit Erlass 2649 des Jahres 1993 verfügte der Präsident von Kolumbien, dass alle Unternehmen in Kolumbien kolumbianische GAAP als Rechnungslegungsstandards anzuwenden hätten. Mit dem Gesetz 222 des Jahres 1995 gestattete der Kongress Regierungs- und Aufsichtsbehörden, die Rechnungslegungsstandards zu verabschieden, die für die Ausübung ihrer aufsichtsrechtlichen Verantwortung notwendig seien. Derzeit existieren etwa 43 unterschiedliche Sätze von Rechnungslegungsstandards in Kolumbien einschließlich derjenigen, die von den obersten Aufsichtsbeamten für das Bankwesen und für den Wertpapierhandel erlassen werden.

25. Kolumbianische GAAP wurden in den frühen 1990er Jahren vom fachlichen Rat für öffentliche Rechnungslegung auf der Grundlage der US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) und der internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) entwickelt. Kolumbianische GAAP sind nicht mit den US-GAAP oder anderen internationalen Standards konsistent. So sind beispielsweise bestimmte Bereiche der Rechnungslegung, die in den US-GAAP und den IAS über mehrere Seiten ausführlich dargestellt werden, unter kolumbianischen GAAP auf grundsätzliche Bemerkungen ohne detaillierte Anweisungen in kurzen Absätzen reduziert. Angabeanforderungen existieren in den kolumbianischen GAAP überhaupt nicht. Der fachliche Rat hat die kolumbianischen GAAP niemals aktualisiert, um Änderungen in den US-GAAP und den IAS, die seit 1993 aufgetreten sind, widerzuspiegeln.

26. Es gibt keine gesetzlich bindenden Standards für die Prüfung von Abschlüssen in Kolumbien. Gesetz 43 aus dem Jahr 1990 schreibt vor, dass der Finanzrevisor seine Arbeit in Übereinstimmung mit den kolumbianischen GAAP durchführt. Weitere Prüfungsstandards oder -prozeduren werden nicht benannt. Es gibt nur eine Seite allgemeiner Hinweise zu Prüfungsanforderungen. Der Mangel an Prüfungsstandards für die Abschlussprüfung zeigt, dass kolumbianisches Recht nur die Prüfungsleistung des Finanzrevisors anerkennt. Das Konzept einer unabhängigen Prüfung von Abschlüssen existiert nicht. Es gibt bis jetzt kein Gesetz, um den gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung und Verabschiedung von Prüfungsstandards zu vereinheitlichen.

 

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