Armenien

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Armenien

Die International Financial Reporting Stnadrads (IFRS) sind als nationale Rechnungslegungsstandards für alle Unternehmen in Armenien mit Ausnahme von Kleinstunternehmen übernommen worden. Es gibt daneben keine lokalen Standards und keinen nationalen Standardsetzer. Die übernommenen Standards umfassen auch den IFRS für KMU, und alle KMU wie vom IASB definiert können den Standard anwenden. Die Regierung der Republik Armenien setzt die Standards, die von Kleinstunternehmen anzuwenden sind und gibt offizielle Übersetzungen der IFRS heraus.

Das Rechnungslegungsgesetz von 2003 (wie im Dezember 2008 geändert) schreibt vor, dass alle Unternehmen in der Republik Armenien (mit Ausnahme der Kleinstunternehmen) ihre Abschlüsse nach den IFRS zu erstellen haben. Es kann in nicht offizieller englischer Übersetzung von der Internetseite der Zentralbank von Armenien heruntergeladen werden. Darin heißt es (unsere Übersetzung):

Gemäß dem Verfahren, das mit diesem Gesetz eingerichtet wird, hat Armenien die internationalen Rechnungslegungsstandards sowie die Prinzipien für die Entwicklung und Einführung von Finanzberichten, die vom International Accounting Standards Board herausgegeben wurden, die Leitlinien für die Anwendung der Standards und andere verpflichtend anzuwendende Verlautbarungen (im Folgenden 'Leitlinien internationaler Standards) übernommen. Die International Financial Reporting Standards beinhalten die International Accounting Standards, die vom International Accounting Standards Board übernommen wurden, entsprechende Interpretationen sowie künftige Standards und zugehörige Kommentare, die vom IASB herausgegeben werden, sowie die entsprechenden Interpretationen.

Die IFRS werden mit Hilfe der AAAA ins Armenische übersetzt. Finanzinstitute müssen alle IFRS wie vom IASB herausgegeben zum vom IASB festgesetzten Zeitpunkts des Inkraftretens anwenden. Für alle anderen Unternehmen (mit Ausnahme der Kleinstunternehmen) treten die IFRS zum 1. Januar des Jahres in Kraft, das sechs Monate nach der Veröffentlichung der offiziellen Übersetzung beginnt. Eine freiwillig frühere Anwendung ist möglich.

In den Zulassungsvorschriften der armenischen Börse ist die IFRS-Anwendung nicht vorgeschrieben; sie beziehen sich vielmehr auf die Einhaltung der Gesetze der Republik Armenien. Da im Rechnungslegungsgesetz die Anwendung der IFRS jedoch vorgeschrieben ist, müssen alle Unternehmen, deren Anteile in Armenien öffentlich gehandelt werden, die IFRS anwenden.

 

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