Indonesien

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Hintergrundinformationen

 

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Indonesien

Der Standardsetzer in Indonesien ist der Rechnungslegungsstandardsrat (Dewan Standar Akuntansi Keuangan, DSAK), der unter dem indonesischen Wirtschaftsprüferinstitut (Ikatan Akuntan Indonesia, IAI) angesiedelt ist.

 

Allgemeine Rechnungslegungsvorschriften (SAK)

Zu den indonesischen Rechnungslegungsstandards (SAK) gehören die Verlaurbarungen der Rechnungslegungsstandards (PSAK) und die Interpretationen der Rechnungslegungsstandards (ISAK), die vom DSAK IAI und dem Sharia Standards Board des IAI (DSAS IAI) herausgegeben werden, sowie die von der Kapitalmarktaufsichtsbehörde erlassenen Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die ihrer Aufsicht unterliegen, wie z. B. börsennotierte Unternehmen.

Indonesiens Ansatz bei der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) war die Beibehaltung der nationalen Rechnungslegungsvorschriften (Indonesian Financial Accounting Standards) und deren schrittweise Annäherung an die IFRS. Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 hat Indonesien die IFRS, die am 1. Januar 2014 in Kraft traten, generell übernommen. Dem DSAK IAI ist es gelungen, den Abstand zwischen den beiden Kanons von Standards von drei Jahren am 1. Januar 2012 auf ein Jahr am 1. Januar 2015 zu verkürzen. Indonesien setzte den Konvergenzprozess fort, indem es neue Standards, aktuelle Änderungen und IFRS-Entwürfe berücksichtigte. Derzeit haben die meisten IFRS, die bis zum 1. Januar 2021 veröffentlicht wurden und zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten in Kraft treten, SAK-Äquivalente und dieselben Zeitpunkte des Inkrafttretens wie die entsprechenden IFRS.

Die IFRS wurden in allen wesentlichen Aspekten in SAK übernommen, obwohl einige Unterschiede in bestimmten Standards bestehen bleiben. Zu den wichtigsten Unterschieden gehören die folgenden:

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten wurden nicht in die SAK übernommen;
  • PSAK 1 Darstellung des Abschlusses definiert den PSAK so, dass er die Scharia'a_rechnungslegungsstandards und die von der Kapitalmarktaufsichtsbehörde erlassenen Berichtsvorschriften für die ihrer Aufsicht unterstehenden Unternehmen einschließt;
  • PSAK 65 Konzernabschlüsse hat die Textziffer 4(a) von IFRS 10 Konzernabschlüsse zur Konsolidierungsbefreiung auf der Grundlage bestimmter Kriterien nicht übernommen;
  • PSAK 4 Separate Abschlüsse erlaubt es einem Mutterunternehmen nicht, Einzelabschlüsse als eigenständige Mehrzweckabschlüsse zu erstellen, da diese als ergänzende Informationen zum Konzernabschluss darzustellen sind; und
  • PSAK 15 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sieht keine Befreiung von der Anwendung der Equity-Methode für die assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures vor, wenn das Mutterunternehmen aufgrund der Konsolidierungsbefreiung in IFRS 10 Textziffer 4(a) von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit ist, da eine solche Befreiung nicht in PSAK 65 übernommen wurde.

Zusätzlich zu den auf IFRS basierenden SAK hat der DSAK IAI auch PSAK und ISAK herausgegeben, die keine IFRS-Äquivalente haben, wie z. B.:

  • PSAK 28 Bilanzierung von Schadenversicherungen;
  • PSAK 36 Bilanzierung von Lebensversicherungen;
  • PSAK 38 Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle;
  • PSAK 70 Bilanzierung von Steueramnestieaktiva und -passiva;
  • ISAK 31 Auslegung des Anwendungsbereichs von PSAK 13: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien; und
  • ISAK 36 Auslegung der Wechselwirkung zwischen den Bestimmungen über Grundstücksrechte in PSAK 16 'Anlagevermögen' und PSAK 73 'Leasingverhältnisse'.

Unternehmen, die Scharia-Transaktionen durchführen, sowohl islamische als auch nicht-islamische Institutionen, wenden die vom DSAS IAI herausgegebenen Scharia-Rechnungslegungsstandards (SAS) an.

Jüngste SAK-Aktualisierungen (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des IAI):

 

Rechnungslegungsstandards für Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht

Indonesien verfügt über ein anderes (vom SAK unabhängiges) Rahmenwerk für die Rechnungslegung von Unternehmen ohne bedeutende öffentliche Rechenschaftspflicht (SAK ETAP), das von Unternehmen ohne bedeutende öffentliche Rechenschaftspflicht angewendet werden kann.

Ein Unternehmen ist in bedeutendem Maße öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn es:

  • eine Registrierungserklärung bei der Kapitalmarktbehörde oder einer anderen Aufsichtsbehörde zum Zwecke der Emission von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt eingereicht hat oder im Begriff ist, eine Registrierungserklärung einzureichen; oder
  • treuhänderisch Vermögenswerte für eine große Gruppe von Personen kontrolliert, wie z. B. Banken, Versicherungsunternehmen, Makler und/oder Wertpapierhändler, Pensionsfonds, Investmentfonds und Investmentbanken.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wird Indonesien den IFRS für KMU in der Fassung 2015 übernehmen, um SAK ETAP zu ersetzen, mit einigen Unterschieden, die sich hauptsächlich auf den Anwendungsbereich (d. h. nur für Unternehmen, die keine bedeutende öffentliche Rechenschaftspflicht haben) und einige Übergangsbestimmungen beziehen.

 

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