Sri Lanka

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Sri Lanka

Ende 2009 hat das Wirtschaftsprüferinstitut von Sri Lanka entschieden, vollständig alle Verlautbarungen des IASB zu übernehmen und danach alle Verlautbarungen des IASB zu übernehmen. Seit 2012 müssen die sogenannten specified business enterprises (SBE), die börsennotierte Unternehmen, alle Banken, Versicherungsunternehmen, Factoring-Unternehmen, Finanzierungsunternehmen, Leasinggesellschaften, Investmentfonds, Fondsverwaltungen, Börsenhändler und Börsen umfassen, die Sri Lanka Financial Reporting Standards (SLFRS) anwenden, die im Wesentlichen mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) identisch sind.

Als Übergangserleichterung hat das sri-lankische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Sri Lanka, CASL), der offizielle sri-lankische Standardsetzer, SLFRS 7 ohne Forderung nach Vergleichinformationen für Berichtsperioden, die vor dem 1. Januar 2013 beginnen, eingeführt. Außerdem wurde der verbindliche Zeitpunkt des Inkraftretens von SLFRS 10, 11, 12 und 13 auf den 1. Januar 2014 verschoben, wobei allerdings empfohlen wurde, "die Prinzipien aus IFRS 13 bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts aufgrund ihrer praktischen Bedeutung" vorher anzuwenden. Vor dem Hintergrund einschlägiger Sachverhalte, die von Regulierern und Anwendern identifiziert wurden, hat Sri Lanka außerdem eine Verlautbarung zur alternativen Behandlung (Statement of Alternative Treatment, SoAT) im Zusammenhang mit den Nutzungsrechten von Grund und Boden, der Gegenstand eines Leasingverhältnisses ist, erlassen.

 

 

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