Aserbaidschan
Hintergrundinformationen
- Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Wirtschaftsprüferkammer der Republik Aserbaidschan
Rahmen der Finanzberichterstattung in Aserbaidschan
Anwendung der IFRS in Aserbaidschan
Im Rechnungslegungsgesetz von Aserbaidschan aus dem Jahr 2004 ist festgehalten, dass die IFRS in ihrer Gänze für die Anwendung durch Unternehmen des öffentlichen Interesses übernommen werden. Unternehmen des öffentlichen Interesses sind dabei wie folgt definiert:
- Kreditinstitute,
- Versicherungsunternehmen,
- Investmentfonds,
- nicht staatliche (private) Sozialfonds,
- Unternehmen, deren Wertpapiere an der Börse gehandelt werden und
- wirtschaftliche Unternehmungen, die bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf Erlös, Mitarbeiterzahl und Bilanzsumme überschreiten.
Darüber hinaus müssen Unternehmen (mit Ausnahme sehr kleiner unternehmen) einen IFRS-Konzernabschlusserstellen, wenn sie eine oder mehr Tochtergesellschaften haben.
Im Rechnungslegungsgesetz wird auch festgehalten, dass Änderungen an diesen verpflichtend anzuwendenden Standards nur vom IASB vorgenommen werden können und dass solche Änderungen zu dem Zeitpunkt in Kraft treten, den der IASB in seiner Verlautbarung nennt.
NB: Viele Unternehmen in Aserbaidschan haben die über die letzten Jahre bereits die Rechnungslegung nach IFRS übernommen. Der wesentliche Treiber hinter dieser Entwicklung ist das Bestreben, Kapital von europäischen Kapitalgebern zu erhalten. Dies schließt die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development, EBRD) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein, die beide geprüfte IFRS-Abschlüsse verlangen.
Hier können Sie das aserbaidschanische Rechnungslegungsgesetz von 2004 einsehen (in englischer Sprache, 64 KB).