Aserbaidschan

Hintergrundinformationen
- Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Wirtschaftsprüferkammer der Republik Aserbaidschan
- ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank
Rahmen der Finanzberichterstattung in Aserbaidschan
Übernahme der IFRS in Aserbaidschan
- Unternehmen, die an der Börse von Baku notiert sind, müssen nach aserbaidschanischen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren. Eine Rechnungslegung nach IFRS ist nicht zulässig.
- Alle einheimischen und ausländischen Banken, die in Aserbaidschan tätig sind, sind verpflichtet, IFRS-Abschlüsse zu erstellen. Diese Berichte müssen jährlich bei der Nationalbank von Aserbaidschan eingereicht werden.
- Kreditinstitute, die keine Banken sind, müssen ihre Abschlüsse nach den IFRS erstellen.
- Ab 2008 müssen alle größeren Unternehmen im Staatsbesitz (einschließlich der größeren Versorgungsunternehmen sowie Unternehmen der Öl- und Gasindustrie) nach IFRS Rechnung legen.
NB: Viele Unternehmen in Aserbaidschan haben die über die letzten Jahre bereits die Rechnungslegung nach IFRS übernommen. Der wesentliche Treiber hinter dieser Entwicklung ist das Bestreben, Kapital von europäischen Kapitalgebern zu erhalten. Dies schließt die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development, EBRD) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein, die beide geprüfte IFRS-Abschlüsse verlangen.
Hier können Sie das aserbaidschanische Rechnungslegungsrecht von 2004 einsehen (in englischer Sprache, 64 KB).