Jemen

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Rahmen der Finanzberichterstattung in Jemen

Der Jemen hat keine Wertpapierbörse, und es gibt keine nationalen Bilanzierungsstandards oder -verordnungen. Die jemenitische Wirtchaftsprüfervereinigung (Yemeni Association of Certified Public Accountants, YACPA) ist die anerkannte Vertretung der Wirtschaftsprüfer und Rechnungsleger. Sie arbeitet derzeit mit den einschlägigen Regierungsorganen und dem Privatsektor zusammen, um eine offizielle Einführung der IFRS im Jemen zu erreichen.

Bislang wurde Folgendes erreicht (alle nachfolgenden Verküpfungen auf offizielle Internetseiten der Republik Jemen):

  • Mit Verfügung Nr. 2952 vom 28. Juli 2013 hat der Präsident der Republik Jemen den Premierminister angewiesen, die Einführung der IFRS im Jemen zu verfolgen: "Sie sind hiermit aufgefordert, die rasche Einführung der International Accounting Standards (IAS) und der International Financial Reporting Standards (IFRS) … für alle Unternehmen des öffentlichen, des gemischten und des privaten Sektors zu bewirken." (vollständiger Text der Verfügung noch nicht öffentlich verfügbar)
  • Die Zentralbank des Jemen hat ein Rundschreiben veröffentlicht, nach dem alle Finanzinstitute IFRS in ihren veröffentlichten Abschlüssen anzuwenden haben.
  • Artikel 107 der Steuerverordnung schreibt vor, dass alle Unternehmen, die als mittelgroß oder groß zu klassifizieren sind, ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen müssen (dies betrifft Unternehmen, deren Erlöse YR 200.000.000 übersteigen).

Obwohl der Jemen über keine Börse verfügt, dürfen Unternehmen laut Unternehmensgesetz Anteile an die Öffentlichkeit verkaufen. Diese Unternehmen müssen Abschlüsse nach "allgemein akzeptierten Rechnungslegungstatandards" erstellen, und die meisten Unternehmen wählen in Anlehung an die obigen Vorschriften zu diesem Zweck IFRS.

 

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