Großbritannien

Hintergrundinformationen
- Das Vereinigte Königreich ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2,15 MB)
- Internetseiten der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisationen:
- Chartered Institute of Management Accountants
- The Institute of Chartered Accountants in England & Wales
- The Association of Chartered Certified Accountants (UK)
- The Chartered Institute of Public Finance and Accountancy
- The Institute of Chartered Accountants of Scotland
- Association of Accounting Technicians
- Internetseite des nationalen Standardsetzers: United Kingdom Accounting Standards Board (ASB)
- Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung
Rahmen der Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Anwendung der IFRS in Europa seit 2005
Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
- IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
- IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
- Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
- Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.
Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind – Island, Liechtenstein und Norwegen.
Das Vereinigte Königreich ist Mitglied der Europäischen Union. Daher müssen alle Unternehmen im Vereinigten Königreich, die an einer europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).
Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:
- "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
- "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)
Der britische Rat für Prüfungspraxis (Auditing Practices Board) hat festgelegt, dass Unternehmen, die der IAS-Verordnung unterliegen, in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen müssen, wenn dies der Fall ist.
Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
Unternehmen, die nicht der europäischen IAS-Verordnung unterliegen
Unternehmen, deren Wertpapiere am alternativer Anlagenmarkt (Alternative Investment Market, AIM) der Londoner Börse gehandelt werden, unterliegen nicht der europäischen IAS-Verordnung. Der AIM hat eine Regelung eingeführt, nach der die am AIM notierten Unternehmen ab 2007 IFRS-Abschlüsse einreichen müssen.
Alle anderen britischen Unternehmen haben für ihre Konzernabschlüsse die Wahl, IFRS anzuwenden oder den Rechnungslegungsstandards des britischen Standardsetzungsrat (Accounting Standards Board, ASB) zu folgen. Dabei gilt Folgendes:
Unternehmen mit Ausnahme von kleinen Unternehmen
Nicht börsennotierte Unternehmen, die keine kleinen Unternehmen sind, müssen folgende Regelwerke befolgen:
- die vom britischen Standardsetzungsrat (Accounting Standards Board, ASB) herausgegebenen Rechnungslegungsstandards (Financial Reporting Standards),
- die Verlautbarungen zu regulärer Bilanzierungspraxis (Statements of Standard Accounting Practice, SSAP), die vom ASB übernommen wurden und
- die Zusammenfassungen, die von der Projektgruppe für dringliche Sachverhalte (Urgent Issues Task Force, UITF) des ASB herausgegeben werden.
Kleine nicht börsennotierte Unternehmen
Kleine Unternehmen haben die Wahl, ihre Abschlüsse nach dem britischen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) zu erstellen. FRSSE-Anwender sind von der Anwendung aller anderen Rechnungslegungsstandards befreit.
Publikationen über die IFRS-Berichterstattung im Vereinigten Königreich
Unsere britischen Kollegen haben eine Reihe von Publikationen entwickelt, die der Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich gewidmet sind:
iGAAP-Publikationen
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Bestellen können Sie alle Publikationen über www.lexisnexis.co.uk/deloitte oder telefonisch über +44 (0) 845 370 1234.
iGAAP-Newsletter und iGAAP-Alerts
Unsere britischen Kollegen geben alle drei Monate den iGAAP-Newsletter heraus, der dabei helfen soll, Fragen in Bezug auf die Umsetzung der IFRS zu beantworten. Sonderausgaben, die anlassbezogen veröffentlicht werden, tragen den Titel iGAAP-Alert.
Einen Überblick über alle verfügbaren Ausgaben haben Sie auf dieser Seite unserer britischen Kollegen.
Bleiben Sie on-line am Ball – Internetbasierte Informationssendungen zu aktuellen IFRS- und UK-GAAP-Entwicklungen
Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte im Vereinigten Königreich sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November und stehen mindestestens vier Monate nach ihrer Austrahlung auch als Sendungsaufzeichnung zur Verfügung.
Einen Überblick über alle verfügbaren Sendungen haben Sie auf dieser Seite unserer britischen Kollegen.
Inside Track-Newsletter der britischen ASB
Der Britische Standardsetzer ASB gibt einen Newsletter heraus, der vierteljährlich erscheint. Eine Übersicht über alle erschienenen Ausgaben von Inside Track (etwa: Auf der Innenbahn) und die Möglichkeit diese herunterzuladen finden Sie hier.