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Italien

Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Italien

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

  • IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
  • IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
  • Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
  • Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind - Island, Liechtenstein und Norwegen.

Italien ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben italienische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005 anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

  • "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
  • "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

Zugehörige Nachrichten

  • Europäische Feldversuche zur vorgeschlagenen Bilanzierung für Leasingverhältnisse

  • 22.05.2013

  • Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Großbritannien (FRC) und Italien (OIC) führen einen Feldversuch zu der Frage durch, welche Auswirkungen die im IASB-Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' enthaltenen Vorschläge auf europäische Unternehmen haben würden, die nach IFRS bilanzieren.

  • Neue Ausgabe des europäischen Newsletters zum Rahmenkonzept

  • 23.04.2013

  • Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer ANC, das DRSC, der italienische Standardsetzer OIC und der britische Rat für Rechnungslegung (FRC) haben die dritte Ausgabe ihres gemeinsamen neuen Newsletters 'Keep up with getting a better framework’ herausgegeben, mit dem europäische Anwender über die jüngsten Entwicklungen im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept und andere einschlägige Entwicklungen informiert werden sollen.

  • Europäischer Feldversuch zum vorgeschlagenen IASB-Modell der erwarteten Kreditausfälle für Finanzinstrumente

  • 12.04.2013

  • Am 7. März 2013 hat der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen lange erwarteten Vorschlag zur Neuregelung der Wertberichtigungen von Finanzinstrumenten vorgelegt. Heute haben die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien einen Feldversuch begonnen, der darauf abzielt, zu zeigen, ob mit dem neuen vorgeschlagenen Modell die Schwächen des alten adressiert werden, ob das Modell in der Praxis umsetzbar ist und welche Kosten und Auswirkungen mit dem neuen Modell verbunden sein werden.

  • Neue Publikationsreihe zum Rahmenkponzeptprojekt des IASB

  • 11.04.2013

  • Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben die ersten drei Ausgaben ihrer gemeinsamen Publikationsreihe zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB herausgegeben. Sie sind den Konzepten Vorsicht, Verlässlichkeit von Finanzinformationen und Unsicherheit gewidmet.

  • Zweite Ausgabe des europäischen Newsletters zum Rahmenkonzept

  • 12.03.2013

  • Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer ANC, das DRSC, der italienische Standardsetzer OIC und der britische Rat für Rechnungslegung (FRC) haben die zweite Ausgabe ihres gemeinsamen neuen Newsletters 'Keep up with getting a better framework’ herausgegeben, mit dem europäische Anwender über die jüngsten Entwicklungen im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept und andere einschlägige Entwicklungen informiert werden sollen.

  • Neuer europäischer Newsletter als Beitrag zur Debatte zum Rahmenkonzept

  • 15.02.2013

  • Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer ANC, das DRSC, der italienische Standardsetzer OIC und der britische Rat für Rechnungslegung (FRC) haben die erste Ausgabe ihres gemeinsamen neuen Newsletters 'Getting a Better Framework’ herausgegeben, mit dem dem europäische Anwender über die jüngsten Entwicklungen im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept und andere einschlägige Entwicklungen informiert werden sollen.

  • EFRAG und nationale Standardsetzer veröffentlichen gemeinsame Strategie zu Überarbeitung des Rahmekonzepts der IFRS

  • 06.02.2013

  • Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ein Strategiedokument mit dem Titel 'Ein besseres Rahmenkonzept erhalten - Unsere Strategie' zur Verfügung, das gemeinsam mit dem französischen Standardsetzer ANC, dem DRSC, dem italienischen Standardsetzer OIC und dem britischen Rat für Rechnungslegung (FRC) erarbeitet wurde. Ziel der Veröffentlichung des Dokuments ist schlussendlich, sicherzustellen, dass das IFRS-Rahmenkonzept des IASB ein zugrundeliegendes Bilanzierungsmodell widerspiegelt, von dem europäische Anwender der Meinung sind, dass es belastbare und wirksame Rechnungslegungsstandards unterstützt.

  • EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Arbeitsentwurf zur Sicherungsbilanzierung

  • 20.01.2013

  • Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den im September 2012 veröffentlichten IASB-Arbeitsentwurf zur Sicherungsbilanzierung analysiert und in einem Schreiben dazu gegenüber dem IASB Stellung genommen.

  • Bericht von der letzten IFASS-Sitzung veröffentlicht

  • 17.01.2013

  • Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), das vormals unter dem Namen National Standard Setters (NSS) bekannt war, ist am 22. und 23. Oktober 2012 zu einer Sitzung in Zürich zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht. Unter anderem werden darin die Diskussionen zu der Beziehung zwischen dem IASB und den nationalen Standardsetzern und zu aktuellen Themen in der Finanzberichterstattung sowie die Berichte der regionalen Vereinigungen zusammengefasst.

  • Gemeinsame Stellungnahme der vier großen europäischen Standardsetzer zur vorgeschlagenen Einrichtung des ASAF

  • 09.01.2013

  • Das DRSC stellt auf seiner Internetseite eine gemeinsame Stellungnahme der nationalen Standardsetzer aus Deutschland (DRSC e.V), Frankreich (Autorité des normes comptables), Großbritannien (Financial Reporting Council) und Italien (Organismo Italiano di Contabilitá) zur Verfügung, die Ende Dezember gegenüber der IFRS-Stiftung zu deren Vorschlag zur Einrichtung eines beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) abgegeben wurde. Die Standardsetzer sind der Meinung, dass bei der derzeit vorgeschlagenen Ausgestaltung des ASAF die bilateralen Beziehungen der nationalen Standardsetzer zum IASB nicht aufgegeben werden können.

  • Begrenzte Überprüfung der Governance von EFRAG ohne Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments beendet

  • 31.08.2012

  • Der Governance- und Nominierungsausschuss der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bekanntgegeben, dass die begrenzte Überprüfung der Governance von EFRAG ohne Änderungsvorschläge und ohne Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments beendet wird. EFRAG und die großen europäischen Standardsetzer aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien konnten sich insbesondere in Bezug auf ihre jeweilige Rolle nicht einigen.

  • Turbulente Zeiten — Neue Publikationen von Deloitte zur Bilanzierung im Zusammenhang mit der Eurokrise

  • 12.07.2012

  • Das IFRS Global Office von Deloitte hat zwei Publikationen zu Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Eurokrise verfasst. Eine Publikation widmet sich der Abschlusserstellung unter der Berücksichtigung der Auswirkungen der Eurokrise unter der Annahme, dass die Mitgliedschaft der Eurozone unverändert ist. Die andere Publikation ist den Auswirkungen gewidmet, die der Austritt eines Landes aus der Eurozone auf die Finanzberichterstattung haben kann.

  • Bericht von der jüngsten IFASS-Sitzung veröffentlicht

  • 04.06.2012

  • Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), das vormals unter dem Namen National Standard Setters (NSS) bekannt war, ist am 29. und 30. März 2012 zu einer Sitzung in Kuala Lumpur zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht. Unter anderem werden darin die Diskussionen zu der Beziehung zwischen dem IASB und den nationalen Standardsetzern, dem Arbeitsprogramm und den Abläufen des IASB und ein Bericht zur möglichen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten zusammengefasst, in dem eine gewisse Einschränkung bei der Übernahme festgehalten wird.

  • FEE veröffentlicht Umfrage zum Berufsstand in Europa

  • 29.03.2012

  • Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Umfrage veröffentlicht, die eine Zusammenstellung der Kerneigenschaften bezüglich Struktur und Organisation des Berufsstands in 30 europäischen Ländern vermittelt.

  • CESR-Bericht zur Wirtschaftsprüferaufsicht in der EU

  • 04.12.2006

  • Der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht mit dem Titel "Bericht über die Rolle der Wertpapieraufsichtsbehörden bei der Wirtschaftsprüferaufsicht in der Europäischen Union" (Report on the Role of Securities Regulators in Auditor Oversight in the European Union) herausgegeben.

  • Anwendung der IFRS in Italien - Wahlrechte der IFRS-Verordnung

  • 28.04.2005

  • Am 25. Februar 2005 hat der italienische Ministerrat ein Rechtsdekret hinsichtlich der Wahlrechte verabschiedet, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 5 der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäische Parlaments (der sog. IAS-Verordnung) eingeräumt werden – die Anwendung der International Financial Reporting Standards (zu denen auch die IAS und die Interpretationen gehören) im Jahresabschluss und bei nicht börsennotierten Unternehmen zu gestatten oder vorzuschreiben.

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