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Liechtenstein

Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Liechtenstein

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

  • IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
  • IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
  • Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
  • Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind – Island, Liechtenstein und Norwegen.

Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum. Daher müssen alle liechtensteinischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

  • "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
  • "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Zugehörige Nachrichten

  • Deutsche Übersetzung der internationalen Prüfungsstandards

  • 07.07.2011

  • Das deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in Kooperation mit dem Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und der schweizerischen Treuhand-Kammer eine Übersetzung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) sowie des internationalen Standards zur Qualitätskontrolle (International Standard on Quality Control, ISQC) erarbeitet.

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