Russische Föderation

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Russland

Unsere Kollegen von Deloitte & Touche Regional Consulting Services Limited (Russland) geben regelmäßig die englischsprachige Publikation Geschäfte in Russland tätigen heraus. Die jeweils neueste Ausgabe der Publikation finden Sie hier.

Rechnungslegungsumfeld

Überblick

Aus historischen Gründen wurde der russische Finanzberichterstattungsrahmen vom Staat bestimmt und reguliert, berufsständige Organisationen waren in die Entwicklung nicht involviert. So gilt auch, dass die primären Adressaten von nach den russischen Rechnungslegungsstandards (Russian Accounting Standards, RAS) Abschlüssen die Steuerbehörde und andere staatliche Behörden sind, nicht die Unternehmensführung oder dritte Parteien.

Derzeit werden die International Financial Reporting Standards (IFRS) immer wichtiger. Dies gilt sowohl für deren Einfluss auf die Entwicklung der RAS als auch für die verpflichtende Anwendung durch bestimmte Arten von russischen Unternehmen.

IFRS-Übernahme in Russland

Die IFRS-Übernahme wurde in Russland 2012 abgeschlossen.

Die Konzernabschlüsse von börsennotierten Unternehmen, Banken und anderen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen (mit Ausnahme derjenigen, deren Aktivitäten auf medizinische Pflichtversicherung beschränkt sind), nichtstaatlichen Pensionsfonds, Verwaltungsunternehmen von Anlage- und Pensionsfonds und Clearingstellen müssen nach IFRS erstellt werden. Darüber hinaus müssen laut gesonderten Erlassen der russischen Regierung bestimmte staatseigene Unternehmen Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen.

Die Anwendung der IFRS ist verpflichtend für Konzernabschlüsse. Separate Abschlüsse müssen nach RAS erstellt werden.

Die IFRS sind Teil des russischen Gesetzesrahmens. In Bundesgesetz 208-FZ 'Über Konzernabschlüsse' wird festgehalten, dass die Standards und Interpretationen, die vom IASB herausgegeben werden, von der russischen Regierung in Absprache mit der Zentralbank für die Anwendung in Russland übernommen werden.

In Russland gibt es einen formalen Endorsement-Prozess für die Übernahme neuer oder geänderter IFRS (einschließlich Interpretationen). Neu herausgegebene Standards werden der Fachexpertise des National Accounting Standards Board (NSFO) unterworfen, einer unabhängigen Organisation, die vom Finanzministerium mit einem entsprechenden Auftrag beliehen wurde. Die Übernahmeentscheidungen des Ministeriums gründen auf der Beurteilung durch den NSFO.

Vorschriften in Bezug auf Abschlüsse und deren Prüfung

RAS-Abschlüsse

Jedes in Russland eingetragene rechtlich selbstständiges Unternehmen muss zu jedem Jahresende einen RAS-Abschluss erstellen.

Die Form und der Inhalt der Abschlüsse werden vom Finanzministerium festgelegt, das auch den Kontenplan festlegt und Empfehlungen für die Bilanzierungseinträge typischer Transaktionen ausspricht (für Banken und Kreditinstitute erfolgt dies durch die russische Zentralbank).

Der Abschluss muss eine Bilanz (mit Vergleichszahlen für zwei Jahre), eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Eigenkapitalveränderungsrechnung und eine Kapitalflussrechnung (alle mit Vergleichszahlen für ein Jahr) sowie erläuternde Angaben enthalten.

Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmen können auf die Kontenführung und Abschlusserstellung nach RAS verzichten, solange sie Steuerbücher im Einklang mit russischen Steuergesetzen führen.

Die RAS-Abschlüsse müssen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres bei den Steuerbehörden und beim staatlichen Statistikregister eingereicht werden.

Prüfungsvorschriften

Die Prüfung der separaten RAS-Abschlüsse ist für die folgenden Unternehmen vorgeschrieben:

  • Aktiengesellschaften;
  • Unternehmen, deren Wertpapiere an einer Börse notiert sind;
  • Banken und andere Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensions- und Anlagefonds und ihre Verwaltungsunternehmen, Kreditschutzverbände, Börsen, Clearingstellen, Registrare, Depositare, Broker und Börsenhändler;
  • sonstige Unternehmen mit Umsatzerlösen von mehr als 400 Millionen Rubel im vergangenen Jahr; und
  • sonstige Unternehmen mit einem Reinvermögen von mehr als 60 Millionen Rubel am letzten 31. Dezember
Börsennotierte Unternehmen (und die bei einem Börsengang veröffentlichten Dokumente), Banken und andere Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, nichtstaatliche Pensionsfonds, staatliche Unternehmen und Unternehmen, die sich zu mehr als 25% im Staatsbesitz befinden, müssen von einer Prüfungsgesellschaft und nicht von einem einzelnen Prüfer geprüft werden.

Konvergenz der RAS mit den IFRS

Bei der Harmonisierung der RAS mit den IFRS werden bedeutende Vorschriften gemacht. Dennoch verbleiben bedeutende Unterschiede zwischen russischen Standards und den IFRS in Bezug auf Ansatz, Bewertung und Darstellung. Unter anderem gilt Folgendes:

  • Das Fair-Value-Konzept wird in den RAS nicht verwendet.
  • Nicht gelistete finanzielle Vermögenswerte werden zu Kosten oder fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich Wertminderungsrückstellungen) geführt.
  • Finanzierungsleasingverhältnisse können in Absprache der Vertragsparteien entweder aktiviert oder als Aufwand erfasst werden.
  • Sachanlagen werden nicht abgeschrieben, aber die Neubewertung zu gegenwärtigen Ersetzungskosten ist gestattet.
  • Die Nutzungsdauern von Sachanlagen stimmen oft im Großen und Ganzen mit den Nutzungsdauern überein, die für steuerliche Zwecke vorgegeben sind.
  • Latente Steuern werden im Allgemeinen aus der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt, auch wenn sich die Methodik unterscheidet.
  • Erträge oder Aufwendungen werden oft erst dann angesetzt, wenn die Dokumente, in denen der Geschäftsvorfall zum Ausdruck kommt, im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften erhalten wurden.

Bestimmte komplexe IFRS-Themen wie beispielsweise gemeinschaftliche Vereinbarungen, Sicherungsbeziehungen, Pensionspläne, anteilsbasierte Vergütung usw. werden in den RAS nicht abgedeckt. In Ermangelung von RAS-Leitlinien können Unternehmen sich freiwillig dafür entscheiden, die entsprechenden IFRS-Vorschriften anzuwenden. Themen in den Bereichen Konsolidierung und Unternehmenszusammenschlüsse sind für die RAS nicht relevant, da die Standards nur auf separate Abschlüsse Anwendung finden.

 

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