Fidschi

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Fidschi

In Fidschi geltende IFRS

Das fidschianische Institut der Wirtschaftsprüfer, das ein Mitgliedsorgan des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes ist, hat die International Financial Reporting Standards (IFRS) für alle Berichtsperioden übernommen, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen. Die IFRS gelten für alle Unternehmen, die in die folgenden Kategorien fallen:

  • Aktiengesellschaften wie im Aktiengesetz definiert,
  • Unternehmen, die mehrheitlich im Staatsbesitz stehen,
  • Banken und Finanzinstitute,
  • Pensionskassen, Versicherungen und Versicherungsbroker,
  • Staatsunternehmen mit eigener Satzung und einem Jahresumsatz von mindestens FJD 5 Mio. (USD 3,25 Mio.),
  • Unternehmen mit einem Konzernjahresumsatz von mindestens FJD 20 Mio. (USD 13 Mio.) oder einem Vermögen von mindestens FJD 20 Mio. (USD 13 Mio.),
  • öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (die Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente herausgegeben haben oder die über die durchsetzbare Macht verfügen, Steuern aufzuerlegen, Tarife festzulegen oder öffentliche Gelder einzutreiben) mit einem Jahresumsatz von mindestens FJD 5 Mio. (USD 3,25 Mio.) sowie
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens FJD 5 Mio. (USD 3,25 Mio.), auf die die oben genannten Unternehmen einen erheblichen Einfluss haben (in Form von mehr als 20 Prozent des Anteilsbesitzes), weil das Mutterunternehmen diese nach der Equity-Methode bilanzieren müsste.

Die Umsatzschwelle von FJD 5 Mio. (USD 3,25 Mio.) für drei Kategorien von Unternehmen wurde im November 2007 durch den Rat des Rechnungslegungsinstituts von Fidschi eingeführt. Dadurch wird ein Wahlrecht für kleinere Unternehmen innerhalb dieser drei Kategorien eingeführt, wonach diese entweder die IFRS oder die derzeitigen Rechnungslegungsstandards von Fidschi anwenden können.

Darüber hinaus hat das FIA bestimmt, dass die Mitglieder die IFRS zu befolgen haben, die zum 1. Januar eines Jahres bestehen. eine vorzeitige Anwendung von neuen Folgestandards oder Aktualisierungen ist zulässig.

Rechnungslegungsstandards für Unternehmen, die nicht IFRS anwenden müssen

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Rahmenkonzept für KMU und der zugehörige Standard entwickelt sind, sind die derzeitigen fidschianischen Rechnungslegungsstandards von den Unternehmen weiter anzuwenden, die nicht IFRS anwenden müssen. FIA folgt den internationalen Entwicklungen aufmerksam, insbesondere der Entwicklung eines International Financial Reporting Standards für KMU durch den IASB.

Prüfungsstandards

Der derzeitige Kanon von fidschianischen Prüfungsstandards basiert generell auf der Version des Jahres 2001 der Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).

Weitere Informationen

Der Vorsitzende des Standardkomitees des FIA hat die neuen Anforderungen in der Ausgabe des Institutjournals vom August 2007 zusammengefasst (in englischer Sprache, 23 KB) und auch den neuesten Stand der Dinge bezüglich der Standards zusammengefasst, die von den Unternehmen befolgt werden müssen, die nicht IFRS anwenden. Des Weiteren beschreibt er den aktuellen Stand der Prüfungsstandards.

 

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