Änderungen an IAS 39 und IFRS 4 – Finanzgarantien und Versicherungsverträge

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Konkret ging es um die vier folgenden Alternativen:

  1. Nicht am Entwurf weiterarbeiten. Das bedeutet im Moment auch, die darin enthaltenen Überarbeitungen von IAS 39 aufzugeben.
  2. Am Entwurf in seiner derzeitigen Fassung weiterarbeiten.
  3. IFRS 4 ergänzen, um die Bestimmungen aus IAS 37 verpflichtend zu machen. Dies würde die Rechnungslegung von Versicherungsverträgen verändern, was nicht mit den ursprünglichen Absichten von IFRS 4 überein zu bringen ist.
  4. Eine Wahlmöglichkeit zwischen IFRS 4 und IAS 39 einräumen, nachdem die folgenden Änderungen vorgenommen worden sind:
    • a. IAS 39: Die diesbezüglichen Ergänzungen aus dem Entwurf aufnehmen oder den derzeitigen IFRS 4-Entwurf
    • b. IAS 39: Die diesbezüglichen Ergänzungen aus dem Entwurf aufnehmen oder IFRS 4 mit einem IAS 37-Angemessenheitstest, der eine 'Verschärfung' des IFRS 4-Angemessenheitstests darstellt, nur für solche Verträge

Nach ausführlicher Diskussion kam der Board überein, Option 4b weiter zu verfolgen.

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