Änderungen an IAS 39 und IFRS 4 – Finanzgarantien und Versicherungsverträge
Konkret ging es um die vier folgenden Alternativen:
- Nicht am Entwurf weiterarbeiten. Das bedeutet im Moment auch, die darin enthaltenen Überarbeitungen von IAS 39 aufzugeben.
- Am Entwurf in seiner derzeitigen Fassung weiterarbeiten.
- IFRS 4 ergänzen, um die Bestimmungen aus IAS 37 verpflichtend zu machen. Dies würde die Rechnungslegung von Versicherungsverträgen verändern, was nicht mit den ursprünglichen Absichten von IFRS 4 überein zu bringen ist.
- Eine Wahlmöglichkeit zwischen IFRS 4 und IAS 39 einräumen, nachdem die folgenden Änderungen vorgenommen worden sind:
- a. IAS 39: Die diesbezüglichen Ergänzungen aus dem Entwurf aufnehmen oder den derzeitigen IFRS 4-Entwurf
- b. IAS 39: Die diesbezüglichen Ergänzungen aus dem Entwurf aufnehmen oder IFRS 4 mit einem IAS 37-Angemessenheitstest, der eine 'Verschärfung' des IFRS 4-Angemessenheitstests darstellt, nur für solche Verträge
Nach ausführlicher Diskussion kam der Board überein, Option 4b weiter zu verfolgen.