Gemeinsame Sitzung von IASB-Vertreter mit EFRAG

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Anwesende (IASB): Sir David Tweedie; Tony Cope; Mary Barth; Philippe Danjou; Jan Engström; Gilbert Gelard; Tom Jones; Warren McGregor; Tatsumi Yamada; Liz Hickey (Stab).

Anwesende (Europa): Stig Enevoldsen (EFRAG); Francoise Flores (EU Gesprächsrunde); Liesel Knorr (DRSC, Deutschland); Jean-Francois Lepetit (CNC, Frankreich); Ian Mackintosh (ASB, Großbrittanien); Jerome Chevy (CNC-Stab); Paul Ebling (EFRAG-Stab).

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Erklärung zu offenen Punkten vorgelegt (in englischer Sprache, 56 KB), welche die Grundlage der Diskussion darstellt.

 

Erlöserfassung

Liesel Knorr brachte den Board auf den neuesten Stand über die Arbeit der Pro-active Accounting Activities in Europe (PAAinE) in Sachen Ertragserfassung. Ein Diskussionspapier ist in Vorbereitung, von dem man hofft, dass es die Diskussion in Europa anregen wird.

Henry Rees (IASB Mitarbeiter) sprach an, dass der IASB und der FASB geteilter Meinung über die grundsätzliche Frage sind, was mit Ertrag dargestellt werden soll (Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden oder ein Maß für die Aktivitäten des Unternehmens).

Alle Seiten bestätigten, dass es umfangreiche Gespräche auf Mitarbeiterebene gab, welche sehr hilfreich waren. Mary Barth bestätigte weiter, dass das FASB/IASB-Projekt die Tendenz habe, zwei Aspekte zu vermischen, die eigentlich gesondert voneinander betrachtet werden sollten: (i) Wann ist ein „wirtschaftlicher Vorteil‟ in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen? (ii) Welche Bezeichnung ist zur Beschreibung zu verwenden und wo in der Gewinn- und Verlustrechnung hat der Ausweis zu erfolgen? Henry Rees sagte, dass es Reibungspunkte hinsichtlich der Frage gebe, ob die Wertschöpfung im Zeitablauf zu erfassen (ohne dies als „Ertrag‟ zu bezeichne) oder ob das auslösende Ereignis der Erhalt von Zahlungsmitteln ist, der durch die Lieferung eines Gutes an den Kunden entsteht.

 

Eigen- und Fremdkapital

Liesel Knorr merkte an, dass manche in Europa der Meinung sind, dass die Unterscheidung zwischen Schulden und Eigenkapital gemäß IAS 32 im Widerspruch zum Rahmenkonzept des IASB steht und dass die Notwendigkeit zur Lösung des Problems zunimmt. Diese Frage wird zunehmend zu einer politischen, insbesondere in Deutschland. Dort besteht großes Interesse an dem IASB-Projekt zu den Änderungen an IAS 37, dem FASB-Projekt zu Eigen- und Fremdkapital und der gemeinsamen Arbeit hinsichtlich der Definition der Bestandteile, welche momentan im Rahmen des Projekts zum Rahmenkonzept durchgeführt wird.

Den Teilnehmern wurde zugesichert, dass die Mitarbeiter aller betroffenen Projekte im gegenseitigen Kontakt stünden und dass der Fortschritt der Projekte kommuniziert würde. In Bezug auf die Situation in Deutschland zeigte der IASB Verständnis, hatte aber auch große Bedenken ob der „unbeabsichtigten Konsequenzen‟ von kurzfristigen Lösungen.

 

Faktische Verpflichtungen

Francoise Flores stellte die Widersprüche zwischen dem anstehenden Diskussionspapier zu Versicherungen und den vorgeschlagenen Änderungen zu IAS 37 bezüglich faktischer Verpflichtungen heraus.

Der Mitarbeiterstab des IASB merkte an, dass grundsätzlich die Diskussionspapiere auf die Standards basieren, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Diskussionspapiers in Kraft sind. Der IASB hat bislang noch nicht die Vorschläge zu faktischen Verpflichtungen im Entwurf des IAS 37 erneut erörtert, so dass es verfrüht wäre, das Diskussionspapier zu Versicherungen auf Basis dieser Vorschläge zu erstellen. Wie beim vorhergehenden Sachverhalt würden beide Projekten in gegenseitigem Austausch stehen.

 

Unternehmenszusammenschlüsse

Es wurde kurz darauf eingegangen, welchen Stand der IASB und der FASB bei der Frage Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts und der nicht beherrschenden Anteile erreicht haben. Der FASB hat eindeutig zugunsten der Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen zum beizulegenden Zeitwert gestimmt (6 zu 1). Der IASB ist dahingehend geteilter Meinung. Einige Mitglieder bevorzugen ausschließlich den beizulegenden Zeitwert; andere bevorzugen die Einführung eines Filters bzgl. übermäßiger Kosten oder Aufwands. Das Problem ist, dass keine der Positionen hinreichende Zustimmung zur Verabschiedung eines IFRS findet. Nach Ansicht vieler Boardmitglieder erschwert ein Kosten- und Aufwandsfilter die Vergleichbarkeit, da er einzelfallbezogen angewendet wird (nicht als Bilanzierungswahlrecht).

Es ist offenkundig, dass viele Stimmen in Europa gegen eine Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen mit dem beizulegenden Zeitwert sind. Der Vorsitzende von EFRAG hielt den IASB dazu an, in einer Drucksituation das zu tun, was er für richtig hält. Er erinnerte den IASB aber auch daran, dass Konvergenz das Ziel ist, „aber nicht um jeden Preis‟.

Zu dem verwandten Thema der Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung merkte der Mitarbeiterstab des IASB an, dass ein Agendavorschlag bislang nicht vorbereitet wurde, aber kommen wird (wann wurde nicht kommuniziert). Die Aufnahme dieses Themas auf die Agenda des IASB hängt zum einen von der Verfügbarkeit von Ressourcen, zum anderen von den Chancen ab, einen Standard in angemessener Zeit erarbeiten zu könne.

 

Rahmenkonzept

Es ist offenkundig, dass das Projekt zum Rahmenkonzept zu großer Besorgnis in Europa führt. Es gibt PAAinE-Initiativen zur Rechenschaftslegung und den Elementen, und die anhaltenden Bedenken bzgl. Definition der Bestandteile sowie der Bewertung zeigen deutlich, dass Änderungen des Rahmenkonzepts umstritten sind. Ein Vorschlag von europäischer Seite hinsichtlich des Zeitplans war, die Veröffentlichung des Entwurfs zu Kapitel 1 und 2 (Ziele und qualitative Merkmale), welche für Ende 2007 geplant war, zu verschieben.

Der Vorsitzende des IASB schien dieser Idee nicht abgeneigt zu sein und merkte an, dass der IASB und der FASB Kapitel veröffentlichen wollten, sobald sie fertig gestellt sind. Er sagte, falls eines der fertig gestellten Kapitel als Ergebnis weiterer Arbeit an anderen Kapiteln angepasst werden muss, würde dies als Folgeanpassung vorgenommen werden. Die Mitarbeiter des Projekts haben übergreifende Themen identifiziert (und sind noch dabei, solche zu identifizieren), auf die der Board aufmerksam gemacht wurde. Darüber hinaus wird für den Fall, dass bei einem Projekt zu einem Standard ein Prinzip entwickelt wird, welches mit dem Rahmenkonzept in Konflikt steht, sowohl das Prinzip als auch das Rahmenkonzept neu beurteilt werden. Falls das Rahmenkonzept überholt sein sollte, wird dies dasjenige sein, welches geändert wird. Solch ein Ansatz erfordert ein sorgfältiges Vorgehen.

Die europäischen Teilnehmer ermunterten den Board, ihre laufenden Aktivitäten auf dem Gebiet publik zu machen.

 

Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Ein Großteil der Diskussion zum Projekt „Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert‟ diente dem Zweck zu demonstrieren, dass große Verunsicherung innerhalb der Beteiligten bzgl. des Zusammenspiels zwischen dem Projekt zu den „FAS 157 Leitlinien‟ und dem Kapitel zur Bewertung im Rahmenkonzept besteht. Das diese zeitgleich laufen, sei nicht hilfreich. Wegen diesem Projekt herrscht in Europa große Unruhe und wachsendes Misstrauen über die Motive des IASB bzgl. Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert.

Die Mitglieder des IASB versuchten (mehrmals) klarzustellen, dass das Projekt „FAS 157 Leitlinien‟ darlegen soll, „wie‟ der beizulegende Zeitwert zu ermitteln ist und nicht darauf eingeht, „wann‟ er anzuwenden ist. Die Frage nach dem „wann‟ sei bereits in den IFRS geklärt. Eine bedeutsame Frage, die jedoch bei der Einladung zur Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gestellt wurde, war, ob das vorgeschlagene Vorgehen zum Abgangswert gemäß FAS 157 angemessen sei, wenn ein gegenwärtiger IFRS den beizulegenden Zeitwert als Wertmaßstab nutzt. Falls er nicht angemessen sei, wollte der IASB dies von den Beteiligten wissen und lud dann ein, Vorschläge abzugeben.

 

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ian Mackintosh berichtete, dass die Mitarbeiter des britischen Standardsetzers (Accounting Standards Board, ASB) momentan ein Diskussionspapier zu diesem Thema vorbereiten. Aus europäischer Sicht wurden Bedenken laut, dass der IASB und der FASB die Projekte getrennt voneinander vorantreiben. Der Vorsitzende des IASB sagte, dass dies der Fall ist und dass einige Überholungen wahrscheinlich sind, aber dass beide Boards einen konvergierten Standard als endgültiges Ziel hätten.

 

Ertragsteuern

EFRAG wollte verstehen, warum es so große Verzögerungen bei der Veröffentlichung eines Entwurfs gibt und welche Fragen noch zu beantworten sind. Während der kurzen Diskussion merkte der IASB-Stab an, dass mehrere kleiner offene Punkte Gegenstand der IASB-Sitzung im April 2007 sein werden und man hofft, einen Entwurf mit vorgeschlagenen Änderungen zu IAS 12 und FAS 109 veröffentlichen zu können.

 

Anforderungen der Anwender und Zusammenarbeit mit den Standardsetzern

Der IASB merkte an, dass er gut etablierte Verbindungen mit vier Adressaten- bzw. Analystengruppen hat und Verbindungen zu einer fünften aufbaut. Diese Gruppen sind die Analysts Contact Group, Corporate Reporting Users Forum (CRUF), die Corporate Reporting and Accounting Group (CRAG), das CFA Institute und die Association of Certified International Investment Analysts. Die EFRAG hat für ihren Teil ein eigenes Anwenderforum ins Leben gerufen, das sich vierteljährlich trifft. Sowohl EFRAG als auch der IASB haben ein zunehmendes Interesse an ihren Aktivitäten seitens der Anwender festgestellt.

Hinsichtlich der Meinung der Anwender zu dem Projekt zur Darstellung des Jahresabschlusses merkte Tony Cope an, dass die Ansichten der Anwender geteilt seien. Große Zustimmung findet der Ansatz des „inneren Zusammenhangs‟ der primären Jahresabschlussbestandteile, die Trennung der Bewertungseffekte von anderen Ergebnisbestandteilen und die Trennung der Finanzierungsaktivitäten von den Geschäftsaktivitäten. Es bestehen teilweise Vorbehalte bzgl. eines „Kein Nettoerfolg‟-Ansatzes, obgleich Tony Cope feststellte, dass der Wert der Zeile „Gewinne‟, wie sie in einigen Ländern ausgewiesen wird, auch kein Nettoerfolg ist. Hinsichtlich der Verpflichtung zur Anwendung der direkten Methode bei der Kapitalflussrechnung besteht geteilte Zustimmung.

Der IASB-Vorsitzende beendete die Sitzung nach dem er sich bei der europäischen Teilnehmern für ihren Beitrag und ihre anhaltenden Bemühungen zur Erreichung einer globalen Konvergenz bei der Rechnungslegung bedankt hatte.

Zugehörige Themen

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