Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 'Finanzinstrumente'

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Auf dieser Sitzung stellte der Stab dem Board seine Empfehlungen zu Sachverhalten vor, die im Rahmen der erneuten Erwägung der Phase 1 Klassifizierung und Bewertung durch den IASB erwogen werden sollten. Der Stab empfahl, dass der Board die folgenden Themen in den Gegenstandsbereich der Sachverhalte, die bei der Untersuchung von IFRS 9 zu erwägen wären, aufnehmen sollte:

  • den Test zu den Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme
  • die Abspaltung eingebetteter Derivate von finanziellen Vermögenswerten
  • ein drittes Geschäftsmodell, bei dem die Folgebewertung gegen das Sonstige Gesamtergebnis erfolgt.

Der Stab brachte zwei weitere Sachverhalte für eine Erwägung auf, empfahl dem Board aber nicht, diese Diskussionen erneut zu beginnen. Diese zwei Sachverhalte bezogen sich beide auf Eigenkapitalinstrumente: der erste bestand in dem Wahlrecht, die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gegen das Sonstige Gesamtergebnis vorzunehmen, der zweite darin, keine anschaffungskostenbasierte Ausnahme für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente einzuräumen.

Die Diskussion im Board begann damit, dass ein Boardmitglied den Stab fragte, ob er eine Vorstellung habe, was man tun müsse, um das Ungleichgewicht mit den Versicherungen zu adressieren, und in welche Richtung sich der FASB bei Klassifizierung und Bewertung bewege, um eine weitergehende Annäherung zu erreichen. Der Stab antwortete, dass man einige erste Gedanken zum Versicherungsthema habe, einschließlich der Möglichkeit, ein drittes Geschäftsmodell unter Verwendung des Sonstigen Gesamtergebnisses einzuführen. Im Hinblick auf die Frage, wo der FASB bei Klassifizierung und Bewertung stehe, antwortete der Stab, dass der FASB sich dem Ende seiner erneuten Beratungen zu Klassifizierung und Bewertung nähere. Auch wenn also kein Entwurf herausgegeben werden mag, sei man sich doch der Position des FASB bei den wichtigsten Sachverhalten sicher.

Einige wenige Boardmitglieder brachten ihre Unterstützung für eine erneute Erwägung einer Ausnahme zum Ausdruck, eines kostenbasierte Ausnahme für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente vorzusehen. Sie meinten, dass dies vor allem ein relevanter Sachverhalt für jene Unternehmen sei, die in aufstrebenden und sich entwickelnden Märkten domiziliert seien. Sie schlugen auch vor, dass die bestehenden Leitlinien in IFRS 9, wonach Kosten als Schätzwert für den beizulegenden Zeitwert herangezogen werden könnten, in der Praxis schwer zu versehen und anzuwenden sei. Andere Boardmitglieder brachten Bedenken vor, dass eine Einführung einer kostenbasierten Bewertung auch eine Einführung eigenständiger Wertminderungserwägungen erfordern könne. Auf der anderen Seite entgegneten andere Boardmitglieder, dass die Finanzmarktkrise der letzten Jahre durch schuldrechtliche und nicht durch Eigenkapitalinstrumente getrieben wurde. Ein Boardmitglied brachte die Idee auf, dass einige der Herausforderungen, denen Ersteller sich im Hinblick auf die Bemessung nicht notierter Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert ausgesetzt sähen, möglicherweise in den Lehrmaterialien behandelt werden könnten, die für IFRS 13 ausgearbeitet würden.

Ein Boardmitglied hatte Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit, zwei Bewertungsmodelle einzuführen, die beide das Sonstige Gesamtergebnis nutzten, eine für schuldrechtliche Instrumente, bei denen bei Ausbuchung ein Recycling in das Periodenergebnis erfolge, und eine für Eigenkapitalinstrumente, bei denen niemals ein Recycling gegen das Periodenergebnis erfolge.

Bestimmte Boardmitglieder brachten unterschiedliche Ansichten im Hinblick auf die Wichtigkeit der Konvergenz zum Ausdruck. Einige Boardmitglieder sagten, dass Konvergenz gut sei, jedoch nicht der vorrangige Zweck der erneuten Erwägungen, und dass die Sprachregelung vielleicht vorsichtiger sein sollte, indem man die Formulierung 'versuchen, die Unterschiede zu verringern' verwendet statt vollständige Konvergenz. Allerdings meinten andere Boardmitglieder, dass Konvergenz kritisch sei und führten dazu den Druck an, den die G-20 ausübten; sie meinten, dass dies eine Gelegenheit zu einer weiteren Angleichung darstelle, konzedierten allerdings, dass dies eine erneute Erwägung einiger Entscheidungen auf Seiten des FASB erfordere, die dieser im Rahmen seiner erneuten Beratungen getroffen habe.

Schlussendlich verständigte sich der Board in einer knappen Abstimmung (mit acht Stimmen), den Test zu den Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme, die Abspaltung eingebetteter Derivate von finanziellen Vermögenswerten und die Einführung eines dritten Geschäftsmodells, bei dem die Folgebewertung gegen das Sonstige Gesamtergebnis erfolgt, in die Liste an Themen aufzunehmen, die im Rahmen der erneuten Erwägung von IFRS 9 behandelt würden, und zu versuchen, einige der Bedenken rund um nicht notierte Eigenkapitalinstrumente über die Lehrmaterialien zu IFRS 13 zu adressieren.

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