Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Macro Hedging

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Auf der Sitzung im November 2011 hatte der Stab die nachfolgenden Schritte für die Erwägung der Bewertung der Risikoposition in einem Bilanzierungsmodell zum Macro Hedging vorgestellt:

  1. Vollständige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
  2. Zinsinduzierte Bewertung
  3. Nettozinsmarge als Zielgröße des Risikomanagements
  4. Portfolio als Bilanzierungsobjekt
  5. Einbezug offener Portfolien
  6. Anwendung des Risikos der Neubepreisung für Perioden statt Tage
  7. Mehrdimensionale Risikoziele
  8. Bewertung variabel verzinslicher Instrumente
  9. Bonitätsrisiko der Gegenpartei eines Sicherungsinstruments
  10. Interne Derivate
  11. Risikolimite

Die vom Stab vorbereiteten und dem Board auf dieser Sitzung vorgestellten Tagungsunterlagen konzentrierten sich auf die ersten drei Schritte und verwenden als Beispiel eine Absicherung des Zinsänderungsrisikos. Der Stab fasste die Ansätze für jeden der drei erörterten Schritte zusammen.

Bei Schritt 1 (d.h. die volle Bewertung zum beizulegenden Zeitwert) glaubte der Stab, dass mit ihm hinsichtlich eines 'fiktiven' Verkaufspreises von Grundgeschäft und der gegenläufigen Absicherungsmaßnahme Transparenz gewährt werde. Das im Periodenergebnis erfasste Ungleichgewicht stelle den ungesicherten des 'fiktiven' Verkaufspreises dar. Es wären weitere Angaben zur Bemessung dieser beizulegenden Zeitwerte erforderlich.

Zu Schritt 2 (d.h. eine Bewertung zu beizulegenden Zeitwert im Hinblick auf das abgesicherte Risiko) vertrat der Stab die Ansicht, dass mit ihm hinsichtlich eines 'fiktiven' Verkaufspreises gewährt werde, diese beschränke sich allerdings auf das Zinselement. Das im Periodenergebnis erfasste Ungleichgewicht stelle den ungesicherten Teil dieses Risikos dar. Es wären weitere Angaben zur Erläuterung der Auswahl des Benchmarkzinses und dazu, wie der Wert bestimmt wurde, erforderlich.

Zum dritten Schritt (d.h. eine Bewertung, mit der die Zielsetzung einer Margensicherung adressiert werde) war der Stab der Ansicht, dass mit ihm hinsichtlich der Margenrisikos bezüglich eines festverzinslichen Instruments gewährt werde (d.h. eine negative Bewertung deutet auf eine negative Auswirkung auf die zukünftige Nettozinsmarge hin, wenn diese nicht kompensiert oder abgesichert wird). Das im Periodenergebnis erfasste Ungleichgewicht stelle das Ausmaß dar, zu dem Margenrisiken abgesichert würden. Es wären weitere Angaben zur Erläuterung der Auswahl des Benchmarkzinses und zur Bestimmung der Marge erforderlich.

Die Diskussion im Board wurde von vier Boardmitgliedern dominiert, wobei zwei andere Mitglieder konzedierten, dass sie die Sachverhalte, die damit verbunden seien, besser verstehen müssten.

Einige wenige Boardmitglieder kritisierte die Verwendung des Ausdrucks 'fiktiver Verkaufpreis durch den Stab in den Papieren, da sie da Gefühl hatten, dass dies impliziere, dass Informationen zum beizulegenden Zeitwert keine Relevanz besäßen. Die Boardmitglieder betonten, dass sowohl Informationen zu Zahlungsströmen als auch zum beizulegenden Zeitwert in den in den Tagungsunterlagen beschriebenen Szenarien relevant seien. Die Boardmitglieder baten zudem um eingehendere Untersuchungen der Sichtweise der Nutzer, da sie das Gefühl hatten, dass diese Papiere aus Sicht eines Erstellers geschrieben seien. Sie stellten auch die Relevanz der Beispiele als 'perfekte Szenarien' infrage, mit denen offene Portfolien und Erwägungen rund um eine vorzeitige Rückzahlung nicht behandelt würden.

Der Board fällte auf dieser Sitzung keine Beschlüsse. Der Stab deutete an, dass er damit fortfahren wolle, dem Board die weiteren Schritte auf künftigen Sitzungen vorzulegen. Ein Boardmitglied fragte, ob Juli 2012 einen realistischen Zeitrahmen für einen Standardentwurf darstelle und warnte davor, nur schnell durch Prozess zu hetzen.

 

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