Übergangsbestimmungen für IFRS 10

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Der Board verständigte sich vorläufig darauf, dass eine Kommentierungsfrist von 90 Tagen akzeptabel schien und im Einklang mit dem IASB-Handbuch für den Konsultationsprozess stehe, weil der Entwurf vergleichsweise kurz, der Sachverhalt dringlich, die Änderungen an den Leitlinien auf die Übergangsvorschriften des Standards beschränkt ist und im Kern Klarstellungen dessen, was die Absicht des Boards bei der Herausgabe von IFRS 10 war, sind und wahrscheinlich breite Übereinstimmung in dieser Frage besteht. Diese vorgeschlagenen Änderungen sollen Bedenken abmildern, die einige geäußert hatten, wonach die Übergangsvorschriften beschwerlicher seien als beabsichtigt. Die verkürzte Kommentierungsfrist wird ermöglichen, dass

  • (a) der Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen an jenen von IFRS 10 angeglichen wird (1. Januar 2013);
  • (b) die vorgeschlagenen Änderungen so früh wie möglich bereitgestellt werden, damit Ersteller von ihnen profitieren können, wenn sie ihren Übergang auf IFRS 10 planen; und
  • (c) genügend Zeit für den Übernahmeprozess in Rechtskreisen zur Verfügung steht, die einen solchen vorsehen.

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