Versicherungsverträge

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Vor Beginn der Erörterung dieses Sachverhalts fassten Stabsmitarbeiter des IASB die Rückmeldungen zusammen, die man von der Arbeitsgruppe (AG) zu Versicherungen am 24. Oktober 2011 erhalten hatte, als zwei Vertreter der Versicherungsbranche ihre Vorschläge zu einer OCI-Lösung für die Versicherungsbilanzierung vorgestellt hatten. Der Stab berichtete, dass die AG-Mitglieder eine Präferenz dafür ausgedrückt hatten, Vermögenswerte und Schulden auf einheitlicher Grundlage zu bewerten – entweder auf Grundlage aktueller oder kostenbasierter Werte ("aktuell-aktuell"- oder "Kosten-Kosten"-Ansätze). Der "aktuell-aktuell"-Ansatz schien bevorzugt zu werden, falls in den endgültigen IFRS irgendetwas entlang der vorgeschlagenen OCI-lösung zur Verringerung der aus der Rechnungslegungsanomalie entstehenden Volatilität aufgenommen wird. Der Stab konzedierte, dass ungeachtet der bedeutenden Unterstützung, die unter den AG-Mitgliedern zu beobachten war, eine Reihe an Fragen zur OCI-Lösung weiterhin unbeantwortet bleiben, vor allem hinsichtlich des Themas 'Angemessenheitstest für Schulden' sowie einer Entsperrung der Restmarge.

Man wendete sich sodann dem Papier zur Bilanzierung expliziter Salden zu. Der Stab hob seine Empfehlung hervor, wonach ein Saldo explizit sei, wenn er eine Ansammlung eines monetären Betrags darstellt, die mit eine Gutschrift mit einer expliziten Rendite erfährt. Er stellte zudem klar, dass man zwischen Entbündelung und Aufschlüsselung von Nicht-Versicherungskomponenten unterscheiden würde. Die Aufschlüsselung eines expliziten Saldos würde allein zu Ausweiszwecken erfolgen, und der Versicherer würde die Zahlungen im Zusammenhang mit dem expliziten Saldo gemäß dem Bausteinansatz gemeinsam mit allen anderen Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag bewerten. Im Nachgang zu der erfolgten Bewertung würde er dann einen etwaigen expliziten Saldo getrennt ausweisen. Der Stab stellt die ersten beiden seiner Fragen:

  1. Stimmen die Boards zu, dass alle expliziten Salden getrennt von der Schuld aus dem Versicherungsvertrag ausgewiesen werden sollten?
  2. Stimmen die Boards den folgenden Kriterien für die Identifizierung expliziter Salden zu?
    Ein Vertrag besitzt einen expliziten Saldo, wenn die beiden folgenden Bedingungen vorliegen:
    1. Der Saldo ist eine Ansammlung des monetären Betrags aus Geschäftsvorfällen zwischen dem Inhaber der Police und dem Versicherer.
    2. Der Saldo erfährt eine Gutschrift mit einer expliziten Rendite. Eine Rendite ist explizit, wenn sie sich durch Anwendung eines der beiden folgenden auf den Saldo ergibt: (1) eine vertragliche Formel, in der der Versicherer die Möglichkeit besitzt, die Rendite über die Laufzeit des Vertrags anzupassen oder (2) eine Zuordnung, die sich unmittelbar aus der Leistung festgelegter Vermögenswerte ergibt.

Die FASB-Vorsitzende bat um Stimmen zu der ersten Frage und stellte heraus, dass man annehmen müsse, dass der Vorschlag des Stabs eine Bagatelle sei, was die Aufschlüsselung von Salden angehe, und konzedierte, dass die Mitglieder um eine Erweiterung bitten mögen. Beide Boards stimmten dem zu; allerdings sagten einige, dass anderweitige Sachverhalte der Erwägung und weiterer Nachforschungen bedürften. Die Boards entschieden, die zweite Frage aufgrund der zugrundeliegenden Sachverhalte rund um die Frage, was einzubeziehen sei und wie er zu bewerten sei, zu umgehen und bevorzugten, die anderen Fragen des Stabs zu beantworten. Der Stab brachte sodann die nächsten drei Fragen vor:

  1. Stimmen die Boards zu, dass sämtliche expliziten Salden und die damit verbundenen Vermögenswerte im Abschluss eines Versicherers zu erfassen sind und nicht gegeneinander saldiert werden sollten?
  2. Stimmen die Boards zu, dass ein Versicherer explizite Salden und etwaige Dienstleistungen im Zusammenhang mit den expliziten Salden zusammen mit den übrigen Komponenten von Versicherungsverträgen bewerten soll?
  3. Stimmen die Boards zu, dass explizite Salden unmittelbar in der Bilanz (statt im Anhang) getrennt von der Schuld aus dem Versicherungsvertrag in einem Betrag ausgewiesen werden sollten, der gleich der Summe aus
    1. dem expliziten Saldo und
    2. einer Abgrenzung sämtlicher Gebühren und Renditen bis zum Berichtsstichtag
    ist?

Der Stab wiederholte, dass explizite Salden nicht von der Versicherungskomponente des Vertrags aufgeschlüsselt und eigenständig bewertet würden. Stattdessen würden sie gemeinsam mit den anderen Komponenten der Zahlungen unter einem Versicherungsvertrag bewertet. Allerdings führe ihre Aussonderung aus dem Buchwert des Versicherungsvertrags zu einem von diesem getrennten Ausweis in der Bilanz. Solch ein Ansatz erfordere keine Abzinsung der expliziten Salden. Im Anschluss an eine ergebnislose Diskussion der Boardmitglieder versuchte die Stabsmitarbeiter des IASB, die Boards mit einigen grundlegenden Fragen zu überprüfen. Als man die Boardmitglieder fragte, ob sie glaubten, dass der gesamte Vertrag unter Verwendung der Bausteine (exklusive eingebetteter Derivate sowie anderer Posten, die bereits abgekoppelt seien) bewertet werden sollte, sagten neun IASB-Mitglieder, dass sie dies so sähen, und sechs Mitglieder, dass sie eine Abkopplung gegenüber einer Aufschlüsselung bevorzugten. Gleichwohl waren sich die IASB-Mitglieder darin einig, dass eine Aufschlüsselung im endgültigen IFRS zumindest erforderlich sei. Schließlich deutete dieselbe Mehrheit von neun Mitgliedern an, dass sie damit leben könnten, wenn die Aufschlüsselungsvorschriften nur auf explizite Salden wie in dem Papier des Stabs ausgeführt beschränkt würden. Die anderen Mitglieder waren bereit, bei der Aufgliederung der Einlagekomponenten weiter zu gehen. Als man dem FASB ähnliche Fragen stellt, meinten lediglich zwei FASB-Mitglieder, dass der gesamte Vertrag unter Anwendung der Bausteine bewertet werden sollte.

Der Vorsitzende des IASB erklärte, dass man zum Ende dieser Sitzung keine vorläufigen Entscheidungen vermelden könne und bat den Stab um Untersuchung anderer Ansätze. Er bat auch um präzisere und gründlichere Papiere und meinte, dass die Länge der bei dieser Sitzung erörterten Papieren im Verbund mit der Anzahl an Fragen, die verblieben und behandelt werden müssten, ein Faktor gewesen sein mag, der die Qualität der Diskussion beeinflusst habe.

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