Versicherungsverträge – Unterrichtseinheit zu Restmargen

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In dem ersten Papier mit dem Titel "Welche Schätzungsänderungen führen zu Anpassungen des Restmarge?" werden die Schätzungsänderungen diskutiert, die zu einer Anpassung einer entsperrten Restmarge führen würden; dabei wir angenommen, dass die vorläufig Entscheidung, Margen anzupassen, um Änderungen in den Zahlungsströmen widerzuspiegeln, weiterhin gilt. Der Stab bat den IASB um seine Sichtweise, ob sämtliche Schätzungsänderungen, die zur Bemessung der Schuld aus dem Versicherungsvertrag verwendet werden, zu einer Anpassung der Restmarge führen sollten, und wenn dies nicht so sei, welche Änderungen dazu führen sollten und welche nicht.

Nach ziemlich langer Diskussion bestand eine klare Präferenz unter den Boardmitglieder für ein Entsperren lediglich nicht-finanzieller Schätzungen (d.h. jedwede Änderungen, die sich auf den Abzinsungssatz und die Risikoanpassung beziehen, sollen nicht auf die Risikomage durchschlagen (unter der Annahme der vorläufigen Entscheidung, dass es bei der Entsperrung bliebe)). Man machte dem Stab gegenüber gleichwohl klar, dass noch viele Fragen unbeantwortet blieben und dass die Entwicklung konkreter Beispiele die Erörterungen viel produktiver gestalten würden.

Im zweiten Papier mit dem Titel "Restmargen — zwei Ansätze" wird der Ansatz zur Sperrung der Marge bei Zugang, wie im Standardentwurf vorgeschlagen, dem Ansatz einer Anpassung der Restmarge zur Abbildung einiger oder aller Schätzungsänderungen gegenübergestellt. Nach einer Zusammenfassung des Papiers fragte der Stab den IASB, welchen Ansatz er bevorzuge. Die Ansichten dazu waren geteilt; etwa die Hälfte der Mitglieder, die sich dazu äußerten, hatten eine Präferenz für eine Entsperrung der Marge, während die andere Hälfte bevorzugte, den Ansatz aus dem Standardentwurf beizubehalten. Wir stellten fest, dass ähnliche Argumente zur Verteidigung der jeweiligen Ansätze angeführt wurde; insbesondere wurde das Maß an Komplexität als negatives Merkmal des jeweils anderen Ansatzes durch beide Lager genannt. Der Stab des IASB schien eher das Lager derer zu unterstützen, die für eine Entsperrung waren, wenn sie hervorhoben, dass die Sperrung der Restmarge nicht so einfach sei, wie das erscheine, und dass diejenigen, die sich zum Standardentwurf geäußert hatten, sich tatsächlich besorgt über die praktischen Auswirkungen einer Sperrung der Restmarge gezeigt hatten.

Die anderen Papiere zur Aufteilung der Restmarge und zur Aufzinsung wurden nicht erörtert. Es findet am 16. November eine weitere Sitzung zu Versicherungen statt, in der es um die Aufschlüsselung expliziter Salden geht.

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