Leasingverhältnisse - Unterrichtseinheit

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Unterrichtseinheit zum weiteren Vorgehen bei dem/n Bilanzierungsmodell/en für den Leasinggeber

Die Boards erörterten, wie man die Leasinggeberbilanzierung am besten angehen könne. Der Stab stellte die auf die vorgeschlagenen Bilanzierungsmodelle erhaltenen Stellungnahmen vor. Viele Adressaten meinten, dass die im Entwurf vorgeschlagenen Modelle zur Leasinggeberbilanzierung weniger entwickelt seien als das Modell für die Leasingnehmerbilanzierung. Einige Adressaten drängten den Board, weitere Feldtests der neuen Vorschläge durchzuführen, bevor man die Leitlinien zu Leasingverhältnissen finalisiert. Die Stabsmitarbeiter stellten die folgenden drei Ansätze zu der Frage vor, wie man mit der Leasinggeberbilanzierung voranschreiten solle:

  1. Fortsetzung der Erörterung des im Entwurf für die Leasinggeberbilanzierung vorgeschlagenen Ansatzes, abgeändert, um Bedenken der Adressaten hinsichtlich Aspekten bei dem Ansatz der Leistungsverpflichtung und dem Ausbuchungsansatz sowie den Leitlinien zur Unterscheidung, wann welcher Ansatz zur Anwendung kommen sollte, zu begegnen. Die erneuten Erörterungen würden sowohl Sachverhalte für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber beinhalten und zu einer Herausgabe eines endgültigen Leasingstandards führen, in dem sowohl der Leasingnehmer als auch der Leasinggeber behandelt werden.
  2. Beibehaltung der gegenwärtigen Leitlinien für Leasinggeber nach Themengebiet 840/IAS 17 (möglicherweise mit einigen Aktualisierungen, die kleiner sein oder erhebliche ausfallen könnten) und Anerkennung, dass es keine Symmetrie in der Behandlung von Leasingnehmern und Leasinggebern geben wird.
  3. Zunächst Fortsetzung der erneuten Erörterungen zur Bilanzierung sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber, aber Beschränkung der Sachverhalte in der Leasinggeberbilanzierung auf solche, die sowohl für Leasingnehmer als auch Leasinggeber kritisch sind (bspw. Optionen auf Verlängerung, bedingte Mieten, Definition eines Leasingverhältnisses etc.). Dies würde Zeit zur Beurteilung lassen, wie das Projekt zur Erlöserfassung, das FASB-Projekt zu Renditeimmobilien und das geänderte Leasingnehmermodell sich in den derzeitige Bilanzierung für den Leasinggeber nach US-GAAP bzw. IFRS einfügen. Die Boards könnten dann später im aktuellen Leasingprojekt entscheiden, ob Änderungen am gegenwärtigen Bilanzierungsmodell für den Leasinggeber erforderlich sind, und falls dem so wäre, ob diese Änderungen im Rahmen des aktuellen Leasingprojekts oder im Rahmen eines eigenständigen Projekts angegangen werden sollten.

Der Stab empfahl den Ansatz in (3). Die Boards erörterten jeden dieser Ansätze und waren sich im Grunde über einen modifizierten Ansatz (3) einig, bei dem die Boards die Bilanzierung für den Leasingnehmer und den Leasinggeber weiter erneut erörtern werden, jedoch nicht notwendigerweise die Themen für die Leasinggeberbilanzierung auf jene beschränken, die sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber kritisch sind. Vielmehr werden die Boards die Auswirkungen jedweder Entscheidung, die man im Hinblick auf die Leasingnehmerbilanzierung getroffen hat, auf das Bilanzierungsmodell für den Leasinggeber erwägen.

Während dieser Sitzung wurden keine Entscheidungen gefällt.

Zugehörige Themen

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