Finanzinstrumente — Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung)

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Der Stab hat zwei Agendapapiere für die Sitzung vorbereitet, in den die folgenden Punkte abgedeckt wurden:

  • der aktuelle Stand hinsichtlich der individuell getroffenen vorläufigen Entscheidungen von IASB und FASB seit dem Abschluss der gemeinsamen Beratungen im Juli, wobei insbesondere mögliche Unterschiede zwischen den beiden Board-Modellen hervorgehoben wurden;
  • ein Restant in Bezug auf Zinsregulierung (bei der die Bepreisung eines finanziellen Vermögenswerts weitgehend durch eine Regierung oder eine Zentralbank reguliert wird und die von der Regierung resp. der Zentralbank vorgegebenen Zinssätze den rechtlichen Rahmen für die Bepreisung von Privat- und Firmenkundenkrediten in heimischer Währung für diesen Rechtskreis darstellen) und die Anwendung des Tests der vertraglichen Zahlungsströme.

Keines der Papiere wurde auf der Sitzung erörtert. Stattdessen meinte die Stabsmitarbeiter des IASB, dass man mit der Formulierung des Standardentwurfs fortfahren und den Restanten in der Grundlage für Schlussfolgerungen ansprechen wolle. Etwaige Rückmeldungen, die man auf den Standardentwurf erhalte, würden im Rahmen der nachfolgenden erneuten Erörterungen des Boards erwogen.

Ein Boardmiglied hob den Unterschied in der Bewertung nicht börsennotierter Eigenkapitaltitel hervor; im Modell des IASB werde eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschrieben, wohingegen sich ein Unternehmen im FASB-Modell dafür entscheiden könne, nicht marktgängige Eigenkapitaltitel zu Anschaffungskosten zu bewerten, die dann um Wertminderungen und beobachtbare Preisänderungen angepasst würden. Er bat um Klärung der praktischen Auswirkungen dieser unterschiedlichen Entscheidungen. Die Stabsmitarbeiter des IASB meinten, dass man dieses Thema außerhalb der Sitzung erwägen würde.

Der Board wurde nicht gebeten, zu den vorbereiteten Agendapapieren irgendwelche vorläufigen Entscheidungen zu fällen.

 

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