Finanzinstrumente: Wertminderungen - Wertminderung von Leasingforderungen

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Wertminderung von Leasingforderungen

Der IASB und der FASB erörterten, ob ein Unternehmen den vorgeschlagenen Wertminderungsansatz der drei Portfolien mit erwarteten Verluste auf Leasingforderungen anwenden sollte (einschließlich derer, die (1) nach dem vorgeschlagenen Modell der Leasingforderungen und des Restwerts des Leasinggegenstandes und (2) den bestehenden Leasingstandards (also IAS 17 und ASC 840) angesetzt werden). Insbesondere erörterten die Boards zwei Alternativen:

  1. Bewertung der Risikovorsorge im Einklang mit dem Modell der drei Portfolien oder
  2. Zurverfügungstellung einer Praxiserleichterung, die Unternehmen gestattet, die Risikovorsorge bei erstmaligem Ansatz und nachfolgend auf Grundlage der erwarteten Verluste über die Laufzeit zu bewerten (also im Einklang mit der vorläufigen Entscheidung der Boards hinsichtlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer bedeutenden Finanzierungskomponente, die bei der gemeinsamen Sitzung am 28. Februar 2012 gefällt wurde).

Um Einklang mit der früheren vorläufigen Entscheidung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit bedeutender Finanzierungskomponente sicherzustellen, entschieden die Boards vorläufig, dass ein Unternehmen eine grundlegende Entscheidung teffen könne, entweder das Modell der drei Portfolien auf alle Leasingforderungen anzuwenden (sowohl nach dem vorgeschlagenen als auch nach den bestehenden Standards) oder ein vereinfachtes Modell anzuwenden, bei dem diese Leasingforderungen bei der Risikovorsorge das Bewertungsziel der erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch nachfolgend hätten. Das vereinfachte Modell bietet Erleichterung, weil ein Unternehmen den Kreditverfall nicht durch die einzelene Portfolien des Ansatzes über drei Portfolien zu Angabezwecken nachhalten müsste.

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