Dem Board zur Kenntnis zu bringende Sachverhalte vom IFRS Interpretations Committee

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Der Board erörterte insbesondere folgende Themen:

  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse — Identifizierung des Erwerbers und Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle (Agendapapier 7A).
    • Das IFRS Interpretations Committee ('das Komitee') erhielt zwei Eingaben, in denen um Leitlinien für die bilanzielle Behandlung zweier Umstände nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse gebeten wurde, in denen es um die Gründung einer neuen Einheit ging, über die die Abspaltung eines Konzernunternehmens bewirkt wird. In der ersten Eingabe bat man um Leitlinien zu den Faktoren, die bei der Identifizierung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss relevant seien. In der zweiten Eingabe ging es um Leitlinien zur Bilanzierung von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle; hier wurde um Klarstellung gebeten, ob eine Einheit, die keine rechtliche Einheit darstellt, nach IFRS 3 als Erwerber im Rahmen eines umgekehrten Erwerbs angesehen werden könnte.
    • Auf Grundlage der Untersuchung des Stabs und einer Abwägung der Agendakriterien gelangte das Komitee zu der Ansicht, dass die Bilanzierung in Umständen, die die Gründung einer neuen Einheit beinhalten, sowie die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle zu breit angelegt sind, als dass man sie im Wege einer Interpretation oder einer jährlichen Verbesserung adressieren könne. Dementsprechend empfahl das Komitee dem Board, die speziellen Umstände in den Eingaben in einem breiter angelegten Projekt zur Bilanzierung von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle zu erwägen, welche der Board zu einem späteren Zeitpunkt behandeln mag. Der Board erörterte den Sachverhalte und meinte, dass dieses Thema im Rahmen seiner umfassenderen Agendakonsultation erwogen werde.
  • IAS 7 Kapitalflussrechnung — Klassifizierung von Barzahlungen für aufgeschobene und bedingte Gegenleistungen (Agendapapier 7B)
    • Das Komitee erhielt eine Eingabe, in der um Leitlinien zur Klassifizierung von Barzahlungen für aufgeschobene und bedingte Gegenleistungen nach IAS 37 gebeten wurde.
    • Die Mehrheit der Komiteemitglieder stellte fest, dass die vom Einreicher aufgeworfenen Sachverhalte zu breit seien, um im Wege des Prozesses der jährlichen Verbesserungen gelöst zu werden und schlugen vor, dass der Board dieses Thema nicht in das Projekt der jährlichen Verbesserungen aufnehmen solle. Der Stab meinte, dass man viele Eingaben zu verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit IAS 7 erhalten habe. Der Board bat das Komitee darum, sich die Sachverhalte im Zusammenhang mit IAS 7 als Paket anzusehen und eine Untersuchung durchzuführen, um festzulegen, ob es gemeinsame Themen gebe, diese dann einzuwerten und dem Board ihre Feststellungen vorzustellen.
  • IAS 7 Kapitalflussrechnung — Klassifizierung von Zahlungen für den Bau oder Erweiterungsleistungen in einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung
    • Dem Komitee ging eine Eingabe zu, in der um Klarstellung der Klassifizierung von Zahlungen eines Betreiber einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung im Anwendungsbereich von IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen gebeten wurde.
    • Das Komitee empfahl dem Board, mit der vorgeschlagenen Verbesserung fortzufahren und IAS 7.14 dahingehend zu ändern, dass 'Zahlungsein- und -ausgänge im Zusammenhang mit dem Bau oder Erweiterungsleistungen, die sich auf eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung im Anwendungsbereich von IFRIC 12 beziehen', in die Liste von Beispielen für Zahlungen aus operativer Geschäftstätigkeit aufgenommen würden. Der Board beschloss, zu diesem Zeitpunkt keine Entscheidung zu treffen. Wie vorstehend ausgeführt bat der Board den Stab, sich die Sachverhalte im Zusammenhang mit IAS 7 im Paket anzusehen und eine Untersuchung durchzuführen, um festzulegen, ob es übereinstimmende Sachverhalte gebe, diese einzuwerten und dem Board die Feststellung zu übermitteln.

Zugehörige Themen

Zugehörige Sitzungsmitschriften


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