Finanzinstrumente - Klassifizierung und Bewertung

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Der Vorschlag der Stabsmitarbeiter beinhaltete die Erwägung folgender Sachverhalte durch die Boards: (1) Welche Instrumente (d.h. welche Zahlungsstromcharakteristika und Geschäftsaktivitäten) kommen für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage? (2) die Notwendigkeit und Grundlage für eine Zerlegung finanzieller Vermögenswerte, (3) die Grundlage für und der Umfang einer Klassifizierungskategorie für schuldrechtliche Instrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet und deren Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst würden, und (4) Folgewirkungen aus diesen Sachverhalten.

Eines der IASB-Mitglieder brachte seine Zustimmung zum Vorschlag der Stabsmitarbeiter zum Ausdruck, schlug aber die Setzung eines Zielzeitpunkts für den Abschluss vor, so dass die Erörterungen die Umsetzung von IFRS 9 nicht weiter verschöben. Er fragte den Stab zudem, ob das Recycling von im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträgen Teil der Erörterungen einer Kategorie FVTOCI sein würde. Der Stab des IASB bestätigte, dass dies der Fall sei. Ein anderes Boardmitglied fragte, ob, falls sich die Boards auf die FVTOCI-Kategorie für schuldrechtliche Instrumente verständigten, sich aber bei der Frage nach dem Recycling nicht einigen könnten, dies als vereinheitlichtes Ergebnis angesehen würde.

Ein IASB-Mitglied sagte, er hätte gehofft, dass beide Boards dieselbe Position erreichten statt zu versuchen, Unterschiede zu minieren. Er meinte ferner, dass der Stab eine Untersuchung der Adressatensichtweise hinsichtlich der Vorteile in ihre Agendapapiere aufnehmen solle und schlug vor, dass die Boards nicht allein deshalb zu keiner Einigung gelangen sollten, weil jemand persönliche Präferenzen hat, sondern wirklich die Sichtweise der Nutzer zu erwägen.

Ein IASB-Mitglied brachte den Sachverhalt der Möglichkeit einer Kostenausnahme für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente auf. Der Board hatte zuvor entschieden, dieses Thema nicht zum Gegenstand der erneuten Erwägung von IFRS 9 zu machen, sondern stattdessen zu versuchen, einige der Bedenken über Schulungsmaterialien zu IFRS 13 zu adressieren. Ein anderes IASB-Mitglied meinte, der FASB habe eine Ausklammerung für nicht börsennotierte Unternehmen vorgesehen, so dass man dieses Thema ggf. in den Konvergenzdiskussion eingebracht werden sollte. Der Vorsitzende des IASB zeigte gleichwohl wenig Interesse an einer Revision der zuvor getroffenen Entscheidung, diesen Sachverhalt nicht in die erneute Beratung von IFRS 9 aufzunehmen.

Schlussendlich verständigten sich beide Boards darauf, gemeinsam an einer Verbesserung der Angleichung ihrer jeweiligen Standards zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zu arbeiten.

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