Versicherungsverträge

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Stabsmitarbeiter des IASB führten in die Papiere ein und stellten ihre Empfehlungen vor. Die Papiere vermittelten den Hintergrund, und in ihnen wurden die Argumente für und wider den Einbezug dieser Instrumente in den Anwendungsbereich des Standards zu Versicherungsverträgen untersucht. Der Board wurde neben der Frage, was der anzuwendende Bilanzierungsstandard für Finanzinstrumente mit DPF sein sollte, auch um eine Entscheidung gebeten, wie man diese definieren sollte, falls sie in den Anwendungsbereich des Standards zu Versicherungsverträgen aufgenommen würden.

Finanzinstrumente mit DPF liegen derzeit im Anwendungsbereich von IFRS 4, und im Standardentwurf war vorgeschlagen worden, es dabei zu belassen, allerdings zusätzlich das Kriterium aufzunehmen, dass "es Versicherungsverträge gebe, die ähnliche vertragliche Rechte auf Teilhabe an der Ertragskraft desselben Pools an Verträgen, Vermögenswerten oder dem Ergebnis desselben Unternehmens, Fonds oder der Einheit gewährten." Stabsmitarbeiter des FASB empfahlen andererseits, dass Finanzinstrumente mit DPF aus dem Anwendungsbereich des neuen Versicherungsstandards ausgeklammert werden sollten.

Der Stab meinte, dass die Rückmeldungen zum Standardentwurf ergeben hätten, dass viele Versicherer Finanzinstrumente mit DPF emittierten, die die zusätzlichen Kriterien nicht erfüllten.

Nach einer gewissen Diskussion und Fragen kam der Board zu dem Schluss, dass er die Empfehlung des Stabs zur Einbeziehung von Finanzinstrumenten mit DPF in den Anwendungsbereich des überarbeiteten IFRS 4 unterstütze, solang die Anwendung auf die Versicherungsbranche begrenzt sei.

Nur sieben Boardmitglieder waren für die in den Papieren 14A bis 14C ausgesprochene Empfehlung des Stabs (d.h. wie in IFRS 4, aber ohne das zusätzliche Kriterium aus dem Standardentwurf). Als der Vorsitzende vorschlug, eine Formulierung aufzunehmen, die die Anwendung auf die Branche der Versicherer begrenzen würde, erhöhte sich die Zahl der befürwortenden Boardmitglieder auf zwölf. In Papier 14C wurde eine Definition für Finanzinstrumente mit DPF empfohlen, diese wurde vom Board aber nicht geteilt, und man meinte, dass die Kriterien aus dem Standardentwurf den Anwendungsbereich auf Verträge einschränken würden, die lediglich eine Teilgruppe der Versicherungsbranche herausgeben würde.

Der Stab erklärte sich bereit, zu einer späteren Sitzung erneut ein Papier vorzulegen, in welchem der Anwendungsbereich eines überarbeiteten IFRS 4 dahingehend besser formuliert sei, dass sowohl Versicherungsverträge als auch Finanzinstrumente mit DPF eingeschlossen seien, die die Definition eines Versicherungsvertrags nicht erfüllten, jedoch durch Unternehmen begeben würden, die in der Versicherungsbranche tätig seien.

Die Boardmitglieder meinten, dass in dem künftig vorzulegenden Papier auch Finanzkonglomerate untersucht werden müssten, die sowohl Versicherer als auch anderweitige Unternehmen umfassten, die Finanzinstrumente mit DPF begeben könnten.

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