Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Der IASB unterstützt die Priorisierung der Entwicklung eines Vorschlags für ein Projekt auf Standardsebene in Bezug auf preisregulierte Geschäftsvorfälle. Auf dieser Sitzung wurde der Vorschlag des Stabs erörtert, dass er ein Diskussionspapier zu preisregulierten Aktivitäten erarbeiten könne, das auf den bestehenden Untersuchungen aus dem 2008-2010 geführten Projekt aufsetzt. Ziel soll sein, herauszufinden, ob der IASB einen eigenen Standard entwickeln oder bestehende Standards ändern soll. Der Stab hat Rückmeldungen aus der Agendakonsultation und aus dem früher geführten Projekt analysiert und hat festgestellt, dass es besondere Sachverhalte und Herausforderungen in der Praxis und somit einen Bedarf an Leitlinien in diesem Bereich gibt. Es gibt derzeit sehr abweichende Ansichten bei der Frage, ob ein regulatorischer Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld vorliegt und in der Finanz- und Vermögenslage erfasst werden sollte. Der Stab würde sich bemühen, das Diskussionspapier im vierten Quartal 2013 zu veröffentlichen.

In dem Arbeitspapier des Stabs wurde festgehalten, dass in einigen Rechtskreisen (beispielsweise in Kanada), die Auswirkungen von preisregulierten Aktivitäten entweder als regulatorischer Vermögenswert (ein Recht, in Zukunft höhere Preise zu nehmen) oder als regulatorische Schuld (eine Verpflichtung, die Preise in Zukunft zu senken) direkt im Abschluss erfasst werden (nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften). In anderen Rechtskreisen (in denen die IFRS übernommen wurden) werden regulatorische Vermögenswerte und Schulden im allgemeinen nicht im Abschluss erfasst (dies ist allerdings ohne weitere Untersuchungen schwer zu beurteilen). Es gibt viele verschiedene Arten von Preisregulierung wie beispielsweise Beschränkungen auf die Kosten für die Erbringung einer Leistung oder Preisobergrenzen, und Unterschiede zwischen diesen Systemen können zu unterschiedlichen Rechten und Pflichten für die preisregulierten Unternehmen führen. Der Stab wies darauf hin, dass ein Diskussionspapier dabei helfen würde, über eine gewisse Bandbreite von üblichen Preisregulierungssystemen hinweg die besonderen Merkmale von Preisregulierung (also den Charakter von Rechten und Pflichten, aus denen Vermögenswerte und Schulden entstehen können) zu eruieren. Man könnte darin auch auf eine ausbalancierte Art und Weise die Argumente für und wieder den Ansatz von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden unter IFRS darstellen. Der Stab gab auch zu bedenken, dass es wichtig sei, sicherzustellen, dass die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept konsistent seien und dass ein Diskussionspapier zu preisregulierten Aktivitäten eine Möglichkeit darstellen würde, die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden zu überprüfen, die im Projekt zum Rahmenkonzept entwickelt werden, das bald wieder aufgenommen werden soll.

Im Entwurf aus dem Jahr 2009 war nicht auf die verschiedenen Arten von Preisregulierungssystemen und die Merkmale eingegangen worden, die in diesen Systemen zu unterschiedlichen Rechten und Pflichten führen können. Ein Mangel an expliziten IFRS-Leitlinien in diesem Bereich wird zum Teil als Hindernis für eine IFRS-Übernahme angesehen und führt zu Unsicherheiten. In Kanada beispielsweise, wo die verpflichtende IFRS-Anwendung für preisregulierte Unternehmen immer wieder aufgeschoben wird, wird dieser Aufschub genutzt bzw. wird auf US-GAAP zurückgegriffen, damit die Unternehmen weiterhin die regulatorischen Vermögenswerte und Schulden ansetzen können, die zuvor unter den nationalen Rechnungslegungsvorschriften angesetzt wurden.

Der Stab hat vier Kernfargen erarbeitet, die beantwortet werden müssen und zu deren Beantwortung das Diskussionspapier beitragen soll:

  • Welche Merkmale von Preisregulierung unterscheiden preisregulierte Aktivitäten von Aktivitäten, die keiner Preisregulierung unterliegen?
  • Führen diese unterscheidenden Merkmale zur Entstehung von Rechten und Pflichten, die die Definition von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept erfüllen?
  • Wenn ja, sind sie in Übereinstimmung mit dem Rahmenkonzept anzusetzen?
  • Wenn sie angesetzt werden, wie sind sie zu bilanzieren?

Ein IASB-Mitglied hielt fest, dass es bis jetzt drei Versuche gegeben habe (IFRIC, Entwurf des IASB, gemeinsame Arbeit mit dem FASB), die oben genannten Frage zu klären. Keiner sei erfolgreich gewesen.Das Mitglied meinte, dass es erforderlich sei, wieder ganz von vorne anzufangen, da die Preisregulierungssysteme sich seit der Veröffentlichung des Entwurfs, in dem nur auf Beschränkungen auf die Kosten für die Erbringung einer Leistung eingegangen worden war, weiterentwickelt hätten. Das Mitglied fragte auch, ob das Diskussionspapier vorläufige Ansichten des IASB beinahlten würde, das diese manchmal in Diskussionspapiere aufgenommen würden. Der Stab gab zur Antwort, dass man sich in dieser Hinsicht noch entscheiden müsse, da es im Moment schwierig sei, zu sagen, was die vorläufige Meinung des IASB sei, wenn man noch keine weiteren Untersuchungen vorgenommen hat. Das IASB-Mitglied regte an, dass eine aktuelle Befragung durchgeführt und eruiert werden sollte, was die heutige IFRSPraxis in den einzelnen Ländern sei; das Mitglied war der Meinung, dass einige der IFRS-Anwender regulatorische Vermögenswerte und Schulden in ihrer Darstellung der Finanzlage bilanzieren. Das Mitglied wies darauf hin, dass im Diskussionspapier klar gemacht werden sollte, was der Ausgangpunkt ist - dass diese Vermögenswerte und Schulden angesetzt werden sollen oder nicht. Ein anderes Boardmitglied teilte diese Ansicht. Ein anderes Mitglied hob einen ähnlichen Punkt hervor, der im Arbeitspapier des Stabs gemacht wurde. Dort hieß es, dass IFRS-Anwender generell keine regulatorischen Vermögenswerte und Schulden ansetzen würde - das IASB-Mitglied hinterfragte die Validität dieser Aussage. Der Stab hielt fest, das weitere Arbeit notwendig sei, um diese Frage zu beantworten, da die Angaben zu IFRS-Abschlüssen derzeit nicht klar machen, ob oder dass regulatorische Vermögenswerte und Schulden bestehen.

Ein anderes IASB-Mitglied hielt fest, dass in dem Arbeitspapier des Stabs festgehalten werde, dass es Abweichungen geb, und im Kontext von IFRS heiße dies, dass IFRS-Anwender in der Praxis bei der IFRS-Anwendung voneinander abweichen. Das Mitglied bat darum, dass dies im Diskussionspapier mit aktuellen Informationen unterlegt wird. Es wurde auf die abweichende Anwendungspraxis in Brasilien hingewiesen, wo einige IFRS-Anwender keine regulatorischen Vermögenswerte oder Schulden ansetzen während andere, die durch US-GAAP beeinflusst werden, dies tun.

Ein anderes IASB-Mitglied wies darauf hin, dass die Entwicklung eines Diskussionspapiers zur gleichen Zeit wie die erneute Aufnahme das Projekts zum Rahmenkonzept sehr nützlich sein würde, das aus dem Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen Erkenntnisse in das Projekt zum Rahmenkonzept einfließen können, insbesondere in Bezug auf die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden. Die Meinung dieses IASB-Mitglieds gründete sich darauf, dass die Probleme mit preisregulierten Geschäftsvorfällen aus der Frage entstehen, ob preisregulierte Aktivitäten tatsächlich die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept erfüllen. Es wurde darauf hingewiesen, dass gegen Ende des ersten Projekts eine wahrscheinliche Schlussfolgerung gewesen war, dass einige preisregulierte Aktivitäten die Defitionen erfüllen und andere nicht. Es wurde auch festgehalten, dass in den Abschlüssen diese Vermögenswerte und Schulden, die die Definition aus dem Rahmenkonzept erfüllen, vermutlich nichtregulatorische Vermögenswerte oder Schulden genannte werden würden. Möglicherweise würden sie als finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen bezeichnet oder als im Einklang mit IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten bzw. IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte angesetzte Vermögenswerte bzw. Schulden.

Ein IASB-Mitglied sprach sich dafür aus, einen Entwurf und nicht ein Diskussionspapier zu veröffentlichen, da die Veröffentlichung von Leitlinien in diesem Bereich dringend nötig sei.

Die Mehrheit der IASB-Mitglieder unterstützte vorläufig die Vorschläge in Bezug auf ein Diskussionspapier zu preisregulierten Geschäftsvorfällen. Eine abweichende Stimme gab es von dem IASB-Mitglied, das sich für einen Entwurf ausgesprochen hatte.

Auf dieser Sitzung wurde auch erörtert, ob ein als Zwischenlösung gedachter IFRS herausgegeben werden sollte, bis eine umfassendere Lösung erarbeitet werden kann oder bis ein endgültiger IFRS entwickelt sei, was, wie angemerkt wurde, eine Weile dauern könne. Der Ruf nach einer Zwischenlösung kommt aus Rechtskreisen wie Kanada, die Bedenken geltend machen, dass sie ihre bilanzielle Behandlung von preisregulierten Aktivitäten unter IFRS grundlegend ändern müssten. Dies würde die Unsicherheit beseitigen, ob regulatorische Vermögenswerte und Schulden in der Darstellung der Finanzlage erfasst werden können, bevor ein endgültiger IFRS entwickelt wird. Es wurde festgehalten, dass solche Zwischenlösungsmaßnahmen sowohl für Erstanwender als auch für bestehende Anwender gelten würden. Der Stab wies darauf hin, dass die Verwendung von Ressourcen für die Entwicklung einer Zwischenlösung möglicherweise die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers nach hinten schieben würde.

Der Stab stellte vier Möglichkeiten in Bezug auf einen Zwischen-IFRS vor, die der IASB erwägen sollte. Er fragte dabei auch nach weiteren Vorschlägen, die der IASB machen wolle, und ob irgendwelche Sachverhalte mit dem IFRS-Beirat besprochen werden sollten. Die vier Vorschläge waren die folgenden:

  • Ein IFRS, der nur Angabevorschriften enthält, die zu transparenteren und relevanteren Informationen für die Adressaten führen, die diese in die Lage setzen, die möglichen Auswirkungen der Preisregulierung auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens besser zu verstehen.
  • Eine Weiterführungsoption im Sinne von IFRS 6, bei der ein Unternehmen die IFRS übernehmen und seine bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter bestimmten Voraussetzungen weiter auf seine preisregulierten Aktivitäten anwenden kann.
  • Eine Weiterführungsoption in Bezug auf nationale Rechnungslegungsvorschriften, bei der Unternehmen gestattet wird, ihre nationalen Rehnungslegungsvorschriften für die Bilanzierung ihrer preisregulierten Aktivitäten anzuwenden.
  • Ein Zwischenlösungs-IFRS, der Vorschriften zur Bilanzierung enthält, die auf Grundlage von bestehenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf preisregulierte Aktivitäten entwickelt würden (also Entwicklung einer Zwischenlösung auf Grundlage der Vorschriften eines Landes, in dem gegenwärtig regulatorische Vermögenswerte und Schulden erfasst werden).

Der IASB fragte den Stab, ob er eine Empfehlung aussprechen würde. Der Stab gab zur Anwort, dass er es vorziehen würde, direkt ein Diskussionspapier zu entwickeln und keine Zwischenlösung zu erarbeiten. Daher empfahl er, dass keine der oben genannten Lösungen gewählt werden solle.

Die Mehrheit der IASB-Mitglieder sprach sich für eine Zwischenlösung im Sinne von IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen aus. Ein Boardmitglied gab der Meinung Ausdruck, dass der 2009 veröffentlichte Entwurf zur Entstehung von Abweichungen in der Praxis geführt habe und dass daher eine Zwischenlösung entwickelt werden müsse, um diesen Problem zu begegnen. Ein anderes Mitglied fragte, ob ein Einführung einer IFRS-Zwischenlösung IFRS-Ersteller auf das System zurückgehen könnten, dass sie direkt vor der IFRS-Übernahme angewendet haben. Dies würde die Abweichungen insbesondere in Kanada erheblich reduzieren. Der Stab gab zur Antwort, dass dies die Abweichungen in Kanada reduzieren würde, man dies aber nicht im Papier adressieren wolle, da es zu Situationen führen könne, in denen IFRS-Anwender, die ihre preisregulierten Vermögenswerte und Schulden aus der Darstellung ihrer Finanzlage bei Übernahme der IFRS gestrichen hätten, diese nun wieder ansetzen müssten. Ein IASB-Mitglied sprach sich dafür aus, sich an den IFRS-Beirat zu wenden.

Nur zwei der IASB-Mitglieder waren der Ansicht, dass zusätzliche Angaben die beste Möglichkeit einer Zwischenlösung wären.

Es wurde keine Abstimmung über die erörterten möglichen Zwischenlösungen durchgeführt.

Zugehörige Sitzungsmitschriften


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