Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2011-2013)

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Der Entwurf Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2011-2013 war im November 2012 veröffentlicht worden, die Kommentierungsfrist endete im Februar 2013. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen hatten die Stabsmitarbeiter lediglich einige unbedeutende Änderungen an den vier vorgeschlagenen Änderungen vorgenommen. Die Änderungen und die Stellungnahmen sind auch vom IFRS Interpretations Committee auf dessen Sitzung im Mai 2013 erörtert worden.

Die vier Änderungen beziehen sich auf folgende Standards:

  1. IFRS 1 – Bedeutung von "in Kraft befindliche IFRS"
  2. IFRS 3 – Ausnahme vom Anwendungsbereich für Gemeinschaftsunternehmen
  3. IFRS 13 – Anwendungsbreich von Paragraf 52 (Portfolioausnahme)
  4. IAS 40 – Klarstellung der Wechselwirkung von IFRS 3 mit IAS 40, wenn Immobilien als Renditeimmobilien oder selbstgenutzte Immobilien klassifiziert werden.

Die Verabschiedung der endgültigen Änderungen wird für das vierte Quartal 2013 erwartet. Dementsprechend schlugen die Stabsmitarbeiter vor, den Zeitpunkt des verpflichtenden Inkrafttretens der Änderungen auf den 1. Juli 2014 zu ändern.

Es gab keine großen Diskussionen um die unbedeutenden Änderungen, die der Stab vorgeschlagen hatte, und der Board zeigte sich insgesamt einverstanden mit den Änderungen. Ein Boardmitglied äußerte sein Befremden hinsichtlich der Formulierung der Änderungen an IFRS 1 und war der Ansicht, dass man schwer verstehen könne, was das Wort 'derzeitig' im Kontext in Kraft befindlicher Standards meine - insbesondere ob damit die alten oder die neuen in Kraft befindlichen Standards gemeint seien. Die Stabsmitarbeiter stimmten dem zu und werden den Punkt klarstellen. 

Der Board stimmten den von den Stabsmitarbeitern unterbreiteten Vorschlägen zur Finalisierung der vorgeschlagenen Änderungen zu (einschließlich der Formulierunganmerkungen zu IFRS 1).

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