Forschungsprojekt 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung' — aktueller Stand

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Die ersten Schritte in diesem Projekt bestehen darin, die Punkte zu verstehen, die im Diskussionspapier von EFRAG angebracht wurden, zu verstehen, welche Sachverhalte bei den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und nationalen Standardsetzern aufgekommen sind, Unterthemen für Nachforschungen zu identifizieren sowie irgendwann ein Diskussionspapier herauszubringen.

Ein Boardmitglied zeigte sich besorgt, dass im Forschungsprojekt keine Sachverhalte behandelt würden, die von Wertpapieraufsichtsbehörden aufgebracht werden. Deren Bedürfnisse sollten auch Gehör finden.

Der IASB möchte den Fokus auf Umstrukturierungen setzen, welche die Schaffung eines neuen Unternehmens beinhalten (NewCo).

Während die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Notwendigkeit herausstrichen, auch andere Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen, die unter gemeinsamer Beherrschung stehen, mit in das Projekt aufzunehmen, lehnten mehrere Boardmitglieder dies ab. Lediglich Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung seien auf dem Anwendungsbereich von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse ausgeklammert – für alle anderen Geschäftsvorfälle seien die maßgeblichen Standards einschlägig. Ein Boardmitglied meinte, dass kein Bedarf an Leitlinien zu diesen Geschäftsvorfällen bestehe, da diese innerkonzernlichen Geschäftsvorfälle nur im separaten Abschluss ausgewiesen würden, da sie im Konzernabschluss Gegenstand der Konsolidierung seien.

Der Board war erstaunt, dass die Interessenzusammenführungsmethode in Paragraf 16 von Agendapapier 14 aufgeführt sei, da sie aus den IFRS-Standards beseitigt worden war.

Mehrere Boardmitglieder machten darauf aufmerksam, dass die erreichte Konvergenz von IFRS 3 mit US-GAAP durch eine Änderung von IFRS 3 im Hinblick auf BCUCC gefährdet werden könne. Die Beibehaltung der Konvergenz sollte eines der Ziele dieses Projekts sein.

Ein Boardmitglied schlugt vor, den chinesischen Standardsetzer einzubeziehen, da sich dieser mit dem Sachverhalt bereits seit einiger Zeit befasst habe.

Ein anderes Boardmitglied strich heraus, dass es von entscheidender Bedeutung sei, dass eine sorgfältige und grundlegende Untersuchung durchgeführt werden solle, selbst wenn dies Zeit in Anspruch nehme. Der IASB habe aus der Erfahrung mit anderen Standards gelernt, dass viele Sachverhalte erst gegen Ende der Entwicklungsphase aufgebracht worden seien, obgleich dies bei hinreichender Untersuchung der Grundlagen hätte vermieden werden können. Der Board stimmte dem zu und führte das ungeheure Ausmaß des Projekts an – nicht nur für separate Abschlüsse.

Ein Boardmitglied sagte, dass in der jüngsten Vergangenheit prominente Geschäftsvorfälle stattgefunden hätten und dass diese im Hinblick auf das Projekt untersucht werden sollten.

Ein Boardmitglied fragte nach einem Zeitplan, der Projektverantwortliche bestätigte jedoch, dass es in dieser frühen Phase des Projekts einen solchen noch nicht gebe.

Mehrere Boardmitglieder strichen heraus, dass die Stabsmitarbeiter Steuerregime nicht groß im Detail untersuchen sollten, da dies sehr zeitraubend und der Effekt für das Projekt fragwürdig sei. Höchstwahrscheinlich würden sie sich nur in Transferpreissachverhalte verstricken.

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