Novation von Derivaten

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Der IASB hatte auf einer früheren Sitzung einen Sachverhalt erörtert, der beim IFRS Interpretations Committee eingereicht worden war. In diesem ging es um die Frage, um die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in dem Fall abgebrochen werden müsse, in welchem ein außerbörslich gehandeltes Derivat, das als Sicherungsinstrument designisert wurde, infolge der Einführung einer neuen Gesetzeslage einer Novation von einer Gegenpartei auf eine zentrale Gegenpartei unterlag.

Auf jener Sitzung hatte der Board vorläufig entschieden, eine eng begrenzte Änderung an IFRS 9 und IAS 39 vorzuschlagen, welche die Fortsetzung der bestehenden Sicherungsbeziehung in Fällen vorschreibt, in denen eine Novation infolge einer Gesetzgebung, Regulierung oder ähnlichen statutarischen Vorschrift gefordert wird; alle Parteien des ursprünglichen außerbörslichen Derivatevertrags müssen von der Novation in gleicher Weise betroffen sein, und es darf außer dem Wechsel der Gegenpartei zu einer zentralen Gegenpartei keine Änderungen an den Vertragsbedingungen des ursprünglichen außerbörslichen Derivats geben. Der IASB hatte ferner vorläufig eine 30-tägige Kommentierungsfrist für den Standardentwurf beschlossen (die nachfolgend vom Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsulationsprozesses als akzeptabel bestätigt wurde).

Auf dieser Sitzung meinten die Stabsmitarbeiter, dass man im Nachgang der vorangegangenen vorläufigen Entscheidung des Boards Rückmeldungen von Seiten der Adressaten erhalten habe, die darauf hindeuteten, dass eine eng begrenzte Änderung an IFRS 9 und IAS 39 ihnen nicht helfe, falls der Anwendungsbereich auf Fälle beschränkt werde, in denen es - abgesehen von dem Austausch der Gegenpartei auf eine zentrale Gegenpartei - zu keinerlei Änderungen an den Vertragsbedingungen des außerbörslichen Derivats komme. Die Adressaten wiesen inbesondere darauf hin, dass man in der Praxis Änderungen infolge der Einführung der neuen Gesetzgebung erwarte, die über die beiden Vertragsparteien hinausgingen, wie bspw. Sicherheitsleistungen. Daher empfahlen die Stabsmitarbeiter eine Änderung der vorherigen vorläufigen Entscheidung des Boards, um auszusagen, dass Vertragsänderungen, die der Novation unmittelbar zurechenbar sind, die Fähigkeit der Vertragspartei des außerbörslichen Derivats, die vorgeschlagene Änderung anzuwenden, nicht negieren würden.

Die Boardmitglieder zeigten sich grundsätzlich damit einverstanden, dass eine Änderung ihre vorherigen vorläufigen Entscheidung erforderlich sei, um den Bedenken der Adressaten gerecht zu werden. Einige Boardmitglieder äußerten allerdings Bedenken hinsichtlich einer zu deutlichen Erweiterung der Vorschläge. Sie glaubten, dass man die Vertragsänderungen, die von dem Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Änderung erfasst würden, in dieser Änderung genau bezeichnen solle. Die Stabsmitarbeiter meinten, dass die empfohlene Formulierung dazu gedacht sei, jene Änderungen an den vertraglichen Ausstattungsmerkmalen abzufangen, die eine notwendige Folge der Novation seien. Die Boardmitglieder zeigten sich mit diesem Prinzip grundsätzlich einverstanden und baten darum, dass die Formulierung im Abstimmungsentwurf dieses Prinzip wiedergeben solle. Ohne große weitere Diskussion unterstützte der Board eine Änderung der vorherigen vorläufigen Entscheidungen, um die vertraglichen Folgeänderungen der Novation in dem Anwendungsbereich der Änderung abzubilden.

Zugehörige Interpretationen

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