IFRS Interpretations Committee — Aktueller Stand der Arbeiten

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Der Direktor für Umsetzungsfragen stellte einige der in dem Papier adressierten Themen überblicksartig vor:

  • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Pläne mit einer garantierten Rendite auf Beiträge oder nominelle Beiträge. Er deutete an, dass einige Herausforderungen bei diesem Projekt bestünden und das Interpretations Committe konzediere, dass der Anwendungsbereich dieses Projekts breiter sein mag, als man dies absehen haben könne, insbesondere was die Definition variabler Komponenten jener Pläne angehe, die in den vereinbarten Anwendungsbereich fielen. Das Interpretations Committee werde auf einer künftigen Sitzung erörtern, wie man mit diesem Projekt fortfahren wolle.
  • IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler (vorläufige Agendaentscheidung) – Das IFRS Interpretations Committee hatte eine Bitte um Klärung des Unterschieds zwischen einem Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode und einer Schätzungsänderung erhalten. Das Komitee konzedierte, dass Ermessen erforderlich sei. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass IAS 8.35 aussage, dass, sollte es schwierig sein, zwischen einem Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode und einer Schätzungsänderung zu unterscheiden, die Änderung als Schätzungsänderung behandelt werde. Folglich erwarte das Interpretations Committee, dass ein Unternehmen diese Leitlinie in Umständen befolgen würde, in denen unklar ist, ob ein Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode oder eine Schätzungsänderung vorliegt. Allerdings weist das Komitee darauf hin, dass hinreichende Untersuchungen vorgenommen werden sollten, bevor man zu einem Schluss gelange. Die vorläufige Sichtweise sehe so aus, dass man diesen Sachverhalt dem IASB zur Kenntnis bringen wolle, damit er im Rahmen der Angabeninitiative oder dem Projekt zum Rahmenkonzept erwogen wird.
  • IFRS 10 Konzernabschlüsse: Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften – eine Investmentgesellschaft, die anlagebezogene Dienstleistungen erbringt (in Arbeit). Das Interpretations Committee erhielt eine Bitte um Klärung der Bilanzierung durch eine Investmentgesellschaft, die ein Tochterunternehmen hat, das ebenfalls eine Investmentgesellschaft ist und anlagebezogene Dienstleistungen erbringt. In den Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften wurde eine Ausnahme vom Konsolidierungserfordernis eingeführt, wonach eine Investmentgesellschaft seine Beteiligungen an Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewerten soll. Es gibt allerdings eine Rückausnahme: Falls ein Tochterunternehmen anlagebezogene Dienste erbringt, soll die Investmentgesellschaft dieses Tochterunternehmen nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerten, sondern es stattdessen konsolidieren. Dem Einreicher zufolge sei es in Fällen, in denen ein Tochterunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist und die Definition dafür erfüllt (was dazu führt, dass die Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) und zudem anlagebezogene Dienste erbringt, unklar, ob die Mutterinvestmentgesellschaft dieses Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewerten oder konsolidieren soll. Das Interpretations Committee stellte fest, dass es nicht klar sei, wie man ein Tochterunternehmen bilanzieren soll, dass sowohl eine Investmenttochtergesellschaft ist als auch anlagebezogene Dienstleistungen erbringt. Dementsprechend entschied das Komitee, den Sachverhalt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Die Stabsmitarbeiter werden die Formulierung für die vorgeschlagene Änderung auf einer künftigen Sitzung vorlegen. Das Interpretations Committee stellte zudem fest, dass eine Untersuchung dieses Sachverhalts Klarheit dahingehend erfordere, welche Dienstleistungen erbracht würden und für wen, um diese Dienstleistungen als anlagebezogene Dienstleistungen qualifizieren zu können. Die Stabsmitarbeiter würden dies im Rahmen ihrer Untersuchung auf einer künftigen Sitzung erwägen.
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen – Das Interpretations Committee erhielt mehrere Eingaben bezüglich der Anwendung der Vorschriften in IFRS 11. Auf der Novembersitzung des IFRS Interpretations Committees stellten die Stabsmitarbeiter eine Zusammenfassung der Ergebnisse von Erkundigungen vor, die man zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Umsetzung von IFRS 11 durchgeführt habe. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Erkundigungen beinhaltenen (1) Sichtweisen von Adressaten zu mehreren Sachverhalten, die in der Bitte um Übermittlung von Eingaben identifiziert worden waren, sowie (2) weitere aufgebrachte Sachverhalte, die über die Rückmeldungen zu der Bitte um Übermittlung von Eingaben eingegangen sind. Das Interpretations Committee identifizierte die folgenden vorrangig zu erwägenden Sachverhalte: (1) ob eine Beurteilung "anderweitiger Fakten und Umstände" auch Fakten und Umstände einschließe, die nicht vertragliche und (rechtlich) durchsetzbare Bedingungen berührten, und (2) wie die Partnerunternehmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit Vermögenswerte, Schulden, Aufwendung und Erträge ansetzen sollten, insbesondere, wenn die Beteiligungen der Partnerunternehmen an Vermögen und Schulden von ihren Eigentumsverhältnissen an der gemeinschaftlichen Tätigkeit abwichen. Das Interpretations Committee bat die Stabsmitarbeiter jene Sachverhalte zu eruieren, die weitere Leitlinien erforderten, sowie jene, die im Rahmen der bestehenden Standards gelöst werden könnten. Die Stabsmitarbeiter werden ihre Untersuchung auf einer künftigen Sitzung vorstellen.

Hinweis: Das Agendapapier enthält weitere Themen, die vom Direktor auf dieser Sitzung nicht behandelt wurden.

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