Bewertung zum beizulegenden Zeitwert - Bilanzierungsobjekt

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Fortsetzung der Erörterungen, neue Untersuchungsergebnisse

Agendapapier 6 (Überblick), Agendapapier 6A (Zusammenfassung), Agendapapier 6B (detaillierte Analyse)

Der IASB setzte seine Erörterungen zum Entwurf ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28 und IAS 36 sowie der erläuternden Beispiele für IFRS 13) fort.

Im Juli 2015 hatte der IASB gefordert, dass weitere Untersuchungen vorgenommen werden sollten, da in den Stellungnahmen zum Entwurf Bedenken erhoben worden waren.

Untersuchungen zu den vorgeschlagenen Bewertungen im Entwurf

Dem Board wurden die Forschungsaktivitäten des Stabs vorgestellt, die durchgeführt wurden, um zu ermessen, wie viele Unternehmen möglicherweise von den Änderungen betroffen wären. Der Stab ist außerdem in Austausch mit Bewertungsspezialisten, Prüfungsgesellschaften, Wertpapierregulierern, ASAF und Stabmitarbeitern des FASB getreten. In Agendapapier 6A wird eine Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten geboten, und Agendapapier 6B enthält eine detaillierte Analyse. Der Board sollte bei dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten werden. Den bei dieser Sitzung vorgestellten Ergebnissen sollen weitere aus dem Austausch mit Erstellern und Adressaten sowie einer Durchsicht akademischer Literatur bei späteren Sitzungen folgen.

Der Stab ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zahl der betroffenen Unternehmen sehr gering ist. Der Austausch mit den Anwendern hat ergeben, dass diese nicht unbedingt der Meinung sind, dass die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts mit Preis mal Anzahl (P x Q) nicht unbedingt zu einer relevanten Bewertung führt, da sie nicht den beizulegenden Zeitwert der Beteiligung als Ganzes widerspiegele. Der Stab wies in seinem Papier darauf hin, dass Bewertungsspezialisten üblicherweise den beizulegenden Zeitwert von börsennotierten Beteiligungen mithilfe der Anwendung einer Bewertungsmethode bestimmen - beispielsweise abgezinste Kapitalflüsse.

Erörterungen durch den Board

Der Board unterstützte den Ansatz, den der Stab gewählt hat, um mehr Rückmeldungen zur Bewertung des Blocks an Vermögenswerten, der zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, mit P x Q zu bewerten (also Paket an Aktien bewertet als Marktpreis multipliziert mit der Anzahl der Aktien). Es gab auch Übereinkunft, dass der Board dieses Problem lösen muss, auch wenn die Diksussion keine klare Richtung bezüglich der Frage ergab, was die mögliche Lösung sein könnte.

Der Board erkannte den Konflikt an, der zwischen der Vorschrift besteht, eine Gruppe von Vermögenswerten oder Schulden auf Grundlage des Bilanzierungsobjekts zu bewerten, und dem Prinzip in IFRS 13, nach dem Unternehmen beobachtbare Daten maximal nutzen muss (Eingaben der Ebene 1 ohne Anpassung). Man war sich einig, dass es zu riskant sei, vom Prinzip in IFRS 13 abzuweichen, ohne vorher IFRS 13 einer genaueren Untersuchung unterzogen zu haben (beispielsweise im Rahmen einer Überprüfung nach der Einführung).

Bezüglich der Untersuchungen, die der Stab vorgenommen hat, gaben die meisten Boardmitglieder an, dass die Rückmeldungen ihren Erwartungen entsprachen. Es wurde auch festgehalten, dass zwar die Gruppe der möglicherweise Betroffenen nicht sehr groß sei, dass aber die Auswirkungen in den meisten Fällen wesentlich sein könnten. Der Stab gab auch zu, dass seine Untersuchungen keine detaillierte Analyse dazu umfasste, ob Unternehmen Anpassungen an der P x Q-Berechnung vornehmen, welcher Art diese Anpassungen sind oder ob diese Unternehmen zusätzliche Angaben leisten und ncht auf Rechnungslegungsgrundsätzen beruhende Maßzahlen zu verfügung stellen, aus denen sich eventuell vorgenommene Anpassungen ableiten lassen. Der Stab deutete an, dass er weitere Untersuchungen auf Grundlage einer Stichprobe vornehmen werde, um die Situation noch besser verstehen zu können.

Zugehörige Themen

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