Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Stand des Projekts

Agendapapier 15

Die bestehenden Vorschriften in IAS 19 führen nicht immer zu relevanten Informationen, wenn die Risiken aus Pensionsplänen nicht allein das Unternehmen oder nicht allein den Arbeitnehmer betreffen, es sich also um hybride Pläne handelt, die einige Merkmale von leistungs- und eine Merkmale von beitragsbasierten Plänen aufweisen. Ein vom Stab angeführtes Beispiel ist ein Plan, bei dem die Zahlungen von der Rendite des Planvermögens abhängen, aber der Arbeitgeber eine Mindestrendite garantiert.

Der IASB betreibt ein Forschungsprojekt, in dessen Rahmen ein konzeptionell solides und belastbares Modell für die Bilanzierung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses identifiziert und Informationen zu Trends bei Pensionsplänen zusammengetragen werden sollen.

Bei dieser Sitzung stellte der Stab drei Agendapapiere vor, forderte aber keine Entscheidungen ein.

Globale Pensionstrends

Agendapapier 15A

Die Analyse des Stabs hat ergeben, dass die Verwendung hybrider Pläne weltweit zunimmt, während herkömmliche leistungsorientierte Pläne auf dem Rückzug sind. Das vorgelegte Agendapapier bot Details zu den gesammelten Informationen und den Schlussfolgerungen des Stabs.

Mögliche Modelle, mit denen der Sachverhalt der Zusagen auf Beitragsbasis und sonstige Probleme mit hybriden Plänen möglicherweise gelöst werden können

Agendapapier 15B

Der Stab stellte einen Analyse von verschiedenen Modellen vor, mit denen die Probleme in Bezug auf hybride Pläne möglicherweise gelöst werden können. Diese Pläne waren die folgenden:

(a)    Das gegenwärtige Modell aus IAS 19:

Nach diesem Modell würde das Unternehmen die Methode der laufenden Einmalprämien auf hybride Pläne anwenden. Dies führt zu mangelnder Übereinstimmung zwischen den erwarteten Renditen aus Planvermögen und den Abzinsungssätzen auf Grundlage von (normalerweise niedrigeren) Anleihesätzen und bietet nicht immer relevante Informationen zu hybriden Plänen.

(b)   Modelle, die im Einklang mit den Vorschlägen im Rahmenkonzeptprojekt stehen:

        i. Ein Modell des beizulegenden Zeitwerts:

Nach diesem Modell würden Schulden aus beitragsbasierten Zusagen unter der Annahme, dass sich die Bedingungen für die Zusagen nicht ändern, zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wenn einem Arbeitnehmer das höhere von zwei oder mehr möglichen Ergebnissen garantiert wird (s. das Beispiel der grantierten Rendite), würde diese "das Höhere von"-Option separat bilanziert. Der Stab ist der Meinung, dass unter Anwendung der Schlussfolgerungen aus dem Entwurf zum Rahmenkonzept gefolgert werden kann, dass der beizulegende Zeitwert nicht die beste Lösung für die Pensionsbilanzierung ist, weil das Unternehmen die Schuld erfüllt und sie nicht an eine andere Partei überträgt.

         ii. Ein Modell mit einem angepassten Erfüllungswert:

Nach dem IASB-Ansatz in Bezug auf die Bewertung von Versicherungsverträgen würde die Bewertung einer Verpflichtung, künftige Nettokapitalabflüsse zu zahlen (Erfüllungskapitalflüsse), eine gegenwärtige, unvoreingenommene Schätzung der erwarteten Kapitalflüsse beinhalten, die erwarteter Weise notwendig sein werden, um den Vertrag zu erfüllen, sowie eine Anpassung für den Zeitwert des Geldes und eine Anpassung für Risiken und Unsicherheiten. Da Versicherungsverträge und Pensionen Ähnlichkeiten aufweisen, könnte dieses Modell auch auf Pensionen angewendet werden. Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass mit diesem Modell die Probleme in Bezug auf hybride Pläne gelöst werden können.

(c)    Andere pragmatische Modelle, die früher bereits einmal vorgeschlagen wurden:

         i. Das D9-Modell:

Dieses Modell wurde 2004 vom IFRS Interpretations Committee als Interpretationsentwurf D9 vorgeschlagen. Nach diesem Vorschlag werden Leistungen einer variablen Rendite mit dem beizulegenden Zeitwert der zugrundeliegenden Referenzvermögenswerte bewertet und Lesitungen mit fester Rendite nach der Methode der laufenden Einmalprämien. Eine "das Höhere von"-Option würde mit dem intrinsischen Wert bewertet. Obwohl der Stab der Meinung ist, dass dieses Modell eine Verbesserung gegenüber IAS 19 darstellen würde, glaubt er, dass es nicht möglich sein würde, es sauber abzugrenzen.

         ii. Zerlegungsmodell: 

Nach diesem Modell würde eine Zusage auf Grundlage von Beiträgen in die beitragsbasierte Komponente und eine Komponente in Bezug auf die garantierte Rendite zerlegt. Die garantierte Rendite würde zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der IASB hatte dieses Modell früher abgelehnt, da verschiedenen Bewertungsmethoden für eine Verpflichtung vermischt werden, dadurch könnte sich Bilanzierungsspielraum ergeben. Der Stab teilt diese Bedenken.

          iii. Spiegelmodell:

Nach diesem Modell wäre der beizulegenden Zeitwert des Planvermögens der Barwert der zugehörigen Verpflichtungen. Der Stab gesteht ein, dass es schwierig sein wird, den Umfang des Modells zu bestimmen, und es ist konzeptionell herausfordernd, einige Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

(d)   Ein neues pragmatisches Modell:

        i. Ein Deckelmodell der angepassten schlussendlichen Kosten:

Nach diesem Modell würde der Renditesatz aus Vermögenswerten, der verwendet wird, um künftige Leistungen zu schätzen, nach oben auf einen Satz begrenzt, der dem nach IAS 19 festgelegten Abzinsungssatz entspricht. Obwohl der Stab eingesteht, dass dies im Konflikt mit der Vorschrift der besten Schätzung steht und nicht die nützlichsten Informationen in Bezug auf eine "das Höhere von"-Option liefert, ist er der Meinung, dass es relativ leicht wäre, ein solches Modell zu entwickeln. So ergäbe sich eine kostengünstige kurzfristige Lösung für einige Probleme im Zusammenhang mit hybriden Plänen.

Mögliche Auswirkungen der Agendakonsultation und anderer Projekte des IASB

Agendapapier 15C

Der Stab geht davon aus, dass die Anwender im Rahmen der Agendakonsultation Anmerkungen zum gegenwärtigen Forschungsprojekt zu Pensionen machen werden. Er regte auch an, die gegenwärtige Überarbeitung des Rahmenkonzepts abzuwarten, bevor dieses Forschungsprojekt weiter verfolgt wird.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder waren sich allgemein einig, dass IAS 19 mehr und mehr veraltet und dass die darin enthaltenen Finanzberichterstattungsvorschriften viele der Merkmale der Pläne nicht mehr einfangen, die in den letzten Jahren entwickelt wurden.

Ein Boardmitglied gab an, dass alle Schulden, die mit Vermögenswert- und Schuldensteuerung im Zusammenhang stehen, schließlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden sollten. Dieses Boardmitglied meinte, dass sich das Modell des beizulegenden Zeitwerts und das Modell des angepassten Erfüllungswerts mit Aussnahme einiger Annahmen nicht großartig unterscheiden würden. Deshalb schlug es vor, dass der Board eines dieser Modelle weiterverfolgen sollte, um sicherzustellen, dass Vermögenswerte und Schulden, die im Zusammenhang mit einem Pensionsplan stehen, nach demselben Bewertungsmodell bewertet werden. Ansonsten würde die zur Verfügung gestellte Information nicht die entscheidungsnützlichste Information sein.

Ein anderes Boardmitglied schlug vor, zu warten, bis die Bilanzierungsvorschriften für Versicherungsverträge fertiggestellt sind. Dieses Boardmitglied war der Meinung, dass das Modell, das für Versicherungschulden entwickelt wird, nützlich bei der Entwicklung eines Modells für Pensionsschulden sein könnte. Des Weiteren merkte dieses Boardmitglied an, dass beim Zerlegungsmodell die einzelnen Komponenten einheitlich identifiziert werden müssten.

Ein weiteres Boardmitglied sprach sich für das Deckelmodell der angepassten schlussendlichen Kosten als kurzfristige Lösung aus. Es meinte, dass dieses Modell zwar nicht konzeptionell ausgereift sei, dass aber die Entwicklung eines einzigen konzeptionell verlässlichen Modell eine große Herausforderung darstelle und viel Zeit in Anspruch nehmen würde.

Im Hinblick auf das Zusammenwirken mit der Agendakonsutlation gab es geteilte Sichtweisen unter den Boardmitgliedern. Einige Boardmitglieder begrüßten die Empfehlung des Stabs, auf den Ausgang der Agendakonsutlation zu warten, ein anderes Boardmitglied merkte aber an, dass das Problem jetzt seit vielen Jahren bestehe und in einigen Rechtskreisen erhebliche Probleme bereite. Deshalb solle das Problem unabhängig vom Ausgang der Agendakonsultation adressiert werden.

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