Angabeninitiative

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Änderungen an IAS 7

Der IASB hat die Rückmeldungen zu seinen vorgeschlagenen Änderungen an IAS 7 erörtert.

Überleitung von Schulden

Agendapapier 11B und Agendapapier 11C

Im September 2015 entschied der IASB, die Änderungen zu finalisieren, nach denen einem Unternehmen vorgeschrieben wäre, eine Überleitung der Schulden zu erstellen. Bei dieser Sitzung hat der Stab vorgeschlagen, dass die Änderungen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen. Der IASB wurde außerdem darum gebeten, zu bestätigen, dass alle Schritte des Konsultationsprozesses zu seiner Zufriedenheit eingehalten wurden.

Erörterung durch den IASB und Entscheidung

Die Mehrheit der Boardmitglieder stimmte den Empfehlungen des Stabs mit Ausnahme derjenigen in Bezug auf die Übergangsvorschriften zu. Es wurden Bedenken erhoben, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens 2017 zu früh wäre, um auch Vergleichsinformationen zur Verfügung zu stellen. Deshalb entschied der Board, dass in den Übergangsvorschriften keine Vergleichszahlen im Jahr der Umsetzung gefordert werden sollen.

Zwei Boardmitglieder deuteten an, dass sie abweichende Meinungen äußern würden. Ihre Bedenken bezogen sich auf folgende Punkte:

  • Die Informationen wären nicht entscheidungsnützlich, weil sie unvollständig wären;
  • es habe bisher keine saube Kosten-Nutzen-Analyse gegeben - Unternehmen müssten die Änderungen 2017 umsetzen und dann noch einmal ihre Informationssysteme anpassen, um sich auf die Änderungen durch IAS 9 und IFRS 15 einzustellen, und dann noch einmal, wegen des neuen Standards zu Leasingverhältnissen;
  • das Zusammenwirken von Zahlungsmittelbeschränkungen und Liquiditätsbeschränkungen würde nicht adressiert.

Zahlungsmittelbeschränkungen

Agendapapier 11B und Agendapapier 11C

Im September hatte der IASB den Stab um weitere Untersuchungen gebeten, bevor er entscheiden wollte, ob die Änderungen in Bezug auf Angabeerfordernisse im Hinblick auf die Einschränkungen finalisiert werden sollen, die hinsichtlich der Entscheidungen eines Unternehmens bezüglich der Verwendung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten vorliegen können. Der Stab sah sich nicht in der Lage, die im September erhobenen Bedenken zu entkräften, da die vorgeschlagene Änderung sich nur auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bezieht und nicht auf andere liquide Vermögenswerte, für die der Sachverhalt ebenso relevant ist. 

Der Stab schlug vor, weitere Untersuchungen vorzunehmen, ebenso aber auch, dass aber diese weiteren Untersuchungen im Rahmen des Projekts zu Angabeprinzipien erfolgen sollten. Nach Meinung des Stabs sollten die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen zu diesem Sachverhalt nicht in der gegenwärtigen Form finalisiert werden. Dennoch hatte der Stab überarbeitete Formulierungen erarbeitet, die verwendet werden könnten, wenn sich der Board entgegen der Empfehlung des Stabs für eine Finalisierung der vorgeschlagenen Änderungen entscheiden sollte. Im Fall einer derartigen Entscheidung des Boards sah der Satb auch vor, diesen auch um die Bestätigung zu bitten, dass alle Schritte des Konsultationsprozesses zu seiner Zufriedenheit eingehalten wurden.

Erörterung durch den IASB und Entscheidung

Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu, weitere Untersuchungen vorzunehmen und dieses Projekt von den Änderungen an IAS 7 in Bezug auf die Überleitung von Schulden abzugrenzen. Der Board entschied außerdem, dass der Stab sich des Liquiditätsprojekts umfassender annehmen sollte und auch die Rückmeldungen berücksichtigen sollte, die sich im Rahmen der Agendakonsultation ergeben. Der Stab soll sich außerdem die Untersuchungen ansehen, die der FASB in diesem Bereich vorgenommen hat.

Während der Diskussionen erhoben mehrere Boardmitglieder Bedenken in Bezug auf die mangelnde Klarheit der vorgeschlagenen Formulierungen zur Änderung von IAS 7 (s. Absatz 9 des Agendapapiers). Die Bedenken bezogen sich auf folgende Punkte:

  • Die Formulierungen seien nicht umsetzbar;
  • es sei nicht klar, welche Arten von Kosten berücksichtigt werden sollten, da jede einzelne Transaktion Kosten mit sich bringt,
  • die Analyse sei nicht auf Ursachen und Auswirkungen von Zahlungsmittelbeschränkungen fokussiert gewesen;
  • es bedürfe einer umfassenderen Konsistenzprüfung.

Einige Boardmitglieder zeigten sich auch abgeneigt, fortlaufend Änderungen an IAS 1 und IAS 7 vorzunehmen. Der Board kam überein, dass er die Rückmeldungen aus der Agendkonsultation abwarten will, bevor er entscheidet, wann oder wie er das Projekt abschließt. Diese Rückmeldungen sollen vom Board im ersten Halbjahr 2016 erörtert werden.

Diskussionspapier zu Angabeprinzipien

Agendapapier 11A

In Bezug auf das breiter angelegte Projekt zu Angabeprinzipien, zu dem ein Diskussionspapier herausgegeben werden soll, hatte der Stab eine Übersicht über die bisherigen Schritte im Projekt erarbeitet und bat den Board, das Diskussionspapier erarbeiten zu dürfen. Inhalte des Papiers sollten sein: a) Inhalte eines allgemeinen Standards zu Angaben, b) Bestandteile des Abschlusses, c) Verbesserungen an den Angabeprinzipien, d) Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, e) nicht auf IFRS-Grundsätzen beruhende Informationen, f) Entwurf von Angabenvorschriften und g) Auswirkungen der Verbesserungsvorschläge.

Der Stab empfahlt eine Kommentierungsfrist von 120 Tagen für das Diskussionspapier.

Erörterung durch den IASB und Entscheidung

Der Board folgte denr Empfehlungen des Stabs mit der Änderung, dass die kommentierungsfrist 150 tage betragen soll, nicht 120 Tage. Die Entscheidung ist darauf zurückzuführen, dass einige Boardmitglieder Bedenken in Bezug auf folgende Punkte erhoben:

  • Bedeutung des Projekts und
  • der zusätzliche Aufwand, der erforderlich sein wird, um das Dokument in nicht englischsprechenden Ländern zu übersetzen.

Während der Diskussionen deutete der Stab an, dass das endgültige Dokument etwa 120 Seiten umfassen werden wird.

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