2001

Bestätigungsbericht muss Rechnungslegungsrahmen klar angeben

07.04.2001

Einem neuen Vorschlag des internationalen Ausschusses für die Prüfungspraxis (International Auditing Practices Committee, IAPC) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) zufolge soll der klassische Bestätigungsbericht den für die Aufstellung des Abschlusses befolgten Rechnungslegungsrahmen klar benennen.

Die Änderung an dem internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 700, Der Bestätigungsbericht des Abschlussprüfers, wird Nutzer in die Lage versetzen, den Kontext besser zu verstehen, in welchem das Prüfungsurteil ausgesprochen wird. ISA 700 würde vorsehen, dass der Prüfer wie folgt auf den Rechnungslegungsrahmen Bezug nimmt:

Unserer Ansicht nach vermittelt der Abschluss, der in Übereinstimmung mit den International Accounting Standards (oder '[Titel nationaler Standards] aufgestellt wurde, welches die grundsätzlich in Land A akzeptierten Rechnungslegungsstandards sind') aufgestellt wurde, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (oder 'in allen wesentlichen Belangen ein getreues Abbild') der Vermögenslage des Unternehmens zum 31. Dezember 20X1 sowie der Ertrags- und Finanzlage seiner Tätigkeiten für das abgelaufene Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit... (und in Befolgung von...).

Die vorgeschlagenen Regelungen sollen für Abschlüsse in Kraft treten, der Rechnungslegungszeitraum am oder nach dem 30. September 2002 endet. Die Stellungsnahmefrist endet am 31. Mai 2001.

Unternehmen in Hongkong dürfen IAS verwenden

02.04.2001

Ab dem 1. April dürfen Unternehmen, deren Hauptnotierung an der Börse von Hongkong besteht, die International Accounting Standards (IAS) anstelle der Rechnungslegungsprinzipien von Hongkong verwenden.

Die Unternehmen müssen etwaige bedeutende Unterschiede zu den Rechnungslegungsprinzipien von Hongkong erklären und eine Überleitung der finanziellen Auswirkungen beifügen. Das Überleitungserfordernis wird sich nicht auf chinesische Unternehmen des Festlands erstrecken, deren 'H-Aktien' an der Börse von Hongkong notiert sind; ihnen wurde bereits bislang die Verwendung der IAS ohne Überleitung gestattet. Unternehmen, deren Sitz im Ausland liegt, sowie Bewerber, die an der Hongkonger Börse lediglich eine Zweitnotierung haben (wollen), können ferner auch die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze (U.S. Generally Accepted Accounting Principles, US-GAAP) anwenden.

IASB übernimmt Arbeiten offiziell vom IASC

01.04.2001

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 1. April 2001 offiziell sein Arbeit aufgenommen.

Mit der Aufnahme seiner Tätigkeit folgt er dem International Accounting Standards Committee (IASC) nach.

IASC hat Gesamtausgabe 2001 veröffentlicht

31.03.2001

Die Gesamtausgabe (Bound Volume) enthält alle Standards bis IAS 41 sowie die Interpretationen bis SIC-25.

Bestellungen können beim IASC Publications Department zum Preis von £46 oder US$71 aufgegeben werden.

Kein Mangel an Projekten für den neuen IASB

30.03.2001

Wir haben eine Liste der wichtigsten und am häufigsten vorgeschlagenen möglichen Projekte für die Aufnahme in das Arbeitsprogramm des neuen Boards zusammengestellt.

Der Board wird erste öffentliche Sitzung am 18.-20. April in London abhalten, um sein erstes Arbeitsprogramm zu planen:

 

Projekte zu Verbesserungen

 

Projekte kritischen Pfads

  • Berichterstattung über die finanzielle Leistungskraft
  • Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
  • Konsolidierungsverfahren
  • Verbarwertung

 

Projekte zum Rahmenkonzept

  • Definition der Elemente von Abschlüssen
  • Bewertung
  • Ansatz von Schulden
  • Erlöserfassung

 

Projekte mit Führungsanspruch

  • Anteilsbasierte Vergütungen
  • Immaterielle Vermögenswerte
  • Leasingverhältnisse
  • Bemessung von Finanzinstrumenten zum beizulegendem Zeitwert
  • Versicherungsverträge
  • Rohstoffindustrien
  • Preisregulierte Unternehmen, einschließlich Privatisierungssachverhalte
  • Fonds auf Gegenseitigkeit

 

Konvergenzprojekte

  • Wertminderungen
  • Unternehmenszusammenschlüsse
  • Konsolidierungsverfahren
  • Pensionsbilanzierung
  • Ertragsteuern
  • Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen
  • Ausbuchung
  • Neubewertungen
  • nicht auf Gegenseitigkeit beruhende Übertragungen
  • Segmentberichterstattung
  • Bilanzierung von Fremdkapitalkosten

 

Anderweitige Rechnungslegungssachverhalte

  • Rechnungslegung durch "kleine" Unternehmen und aufstrebende Märkte
  • Lagebericht
  • Übergang und erstmalige Anwendung der IAS
  • Vorwort zu den International Accounting Standards
  • Abschaffung von Alternativen und Wahlrechten
  • Unternehmensberichterstattung im Internet und XBRL-Taxonomie
  • Angaben und Ausweis von Banken
  • Umsetzungsleitlinien zu IAS 41 Landwirtschaft
  • Langlaufende Mietleasingverhältnisse
  • Wagniskapitalgesellschaften
  • Bilanzierung von assoziierten Unternehmen
  • Bilanzierung von Warenvorräten
  • Rechnungslegung in hyperinflationären Volkswirtschaften

IASB soll SIC-26 im April verabschieden

29.03.2001

Es wird erwartet, dass der International Accounting Standards Board (IASB) SIC-26 'Sachanlagen - Ergebnis von Nebentätigkeiten' auf seiner Aprilsitzung ratifiziert.

Das Standing Interpretations Committee (SIC) hatte die Interpretation auf seiner Februarsitzung verabschiedet. Nach der Satzung des IASB muss der Board die Interpretation genehmigen, bevor diese endgültig wird.

Zeitliche Änderungen der Projekte zu Barwert und Versicherungen

28.03.2001

Unter der neuen IASB-Struktur werden Thesenpapiere künftig üblicherweise durch den Board und nicht wie in der Vergangenheit durch die Lenkungsausschüsse herausgegeben.

Die Arbeiten des Lenkungsausschusses zu einem Thesenpapier zum Barwert befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Der IASB wird seine ersten Erörterungen zu dem Projekt auf der Antrittssitzung abhalten, die von 18. bis 20. April stattfinden wird; allerdings werden weitere "Unterrichtseinheiten" benötigt, die sich höchstwahrscheinlich bis in den Sommer ziehen werden. Daher ist es nicht länger realistisch, die Veröffentlichung eines Papiers in der ersten Jahreshälfte 2001 zu erwarten. Die zweite Jahreshälfte ist wahrscheinlicher.

Europäische Verbände organisieren sich zur Abgabe von Stellungnahmen an IASB und zum "Übernahmemechanismus"

21.03.2001

Eine breit aufgestellte Gruppe an Organisationen, die den Berufsstand, Ersteller, Nutzer und nationale Standardsetzer in Europa vertreten, haben die Aufsetzung einer privatrechtlichen Struktur vorgeschlagen, die (a) Eingaben gegenüber dem IASB vornehmen und (b) IAS und SIC-Interpretationen beurteilen würde.

In dem Vorschlag [Verknüpfung auf die Internetseite von UAPME] wird der zweitgenannte Prozess als "Übernahme" (endorsement) bezeichnet. Die Struktur würde unter der Bezeichnung EFRAG bekanntgemacht: die europäsiche Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group).

Dem Vorschlag zufolge ist eine zweistufige Struktur vorgesehen:
  1. einem Fachausschuss zur Bilanzierung, der aus der Anzahl nach begrenzten, "in hohem Maße fachlich ausgewiesenen Experten" besteht und sich aus nationalen Standardsetzern, dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, Erstellern und Nutzern zusammensetzt, sowie
  2. einem Aufsichtsrat europäischer Organisationen "zur Sicherstellung einer Abbildung des vollständigen europäischen Interesses und zur Verbesserung der Legitimität und Kredibilität von EFRAG".

"Der Fachausschuss zur Bilanzierung würde fachlichen Rat zur Anwendung der IAS innerhalb des europäischen Rechtsraums zur Verfügung stellen. Er würde aktiv am internationalen Standardsetzungsprozess auf dem Gebiet der Bilanzierung teilnehmen und innerhalb der EU Sichtweisen zu den International Accounting Standards koordinieren. Dieser Ausschuss sollte innerhalb des zweiten Quartals 2001 arbeitsbereit sein, d.h. kurz nachdem der neue Board des IASC seine Arbeit aufnimmt (ab dem 1. April 2001). Die Kommission würde als Beobachter in diesem Gremium vertreten sein."

Zu den Organisationen, die hinter dem Vorschlag stehen, gehören folgende Gruppen:

Ersteller:

  • BusinessEurope - Union des Confédérations de l'Industrie et des Employeurs d'Europe (europäischer Industrie- und Arbeitgeberverband; vormals UNICE)
  • EACB - European Association of Cooperative Banks (europäischer Verband der genossenschaftlichen Banken)
  • ESBG - European Savings Banks Group (europäische Sparkassengruppe)
  • EBF - European Banking Federation (europäischer Bankenverband)
  • CEA - Comité Européen des Assurances (europäischer Versicherungsausschuss)

KMU-Organisationen:

  • UEAPME - European Association of Craft, Small and Medium-sized Enterprises (europäische Vereinigung des Handwerks und der kleinen und mittelgroßen Unternehmen)
  • EFAA - European Federation of Accountants and Auditors (europäische Vereinigung der Rechnungsleger und Prüfer)

Nutzer:

  • EFFAS - European Federation of Financial Analysts Societies (europäische Vereinigung der Finanzanalysten)
  • FESE - Federation of European Securities Exchanges (Vereinigung der europäischen Wertpapierbörsen)

Berufsstand der Wirtschaftsprüfer:

  • FEE - Federation des Experts Comptables Europeens (europäischer Wirtschaftsprüferverband)

Deloittes Bergbauanalyse

19.03.2001

Unsere internationalen Kollegen haben eine Broschüre veröffentlicht, in der die Sachverhalte aus dem Thesenpapier des IASC zu Rohstoffindustrien aus der Sicht von Bergbauunternehmen zusammengefasst und analysiert werden.

Die englischsprachige Broschüre können Sie hier herunterladen (519 KB).

Kanadische Wertpapieraufsicht erwägt, IAS und U.S. GAAP zu erlauben

19.03.2001

Die kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden bitten um Stellungnahme zu der Frage, ob sie kanadischen und ausländischen Unternehmen gestatten sollen, statt der kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze für Zulassungszwecke International Accounting Standards (IAS) oder US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze (U.S. GAAP) zu verwenden.

Gegenwärtig müssen kanadischen Unternehmen kanadische Rechnungslegungsgrundsätze anwenden. Ausländische Unternehmen können die IAS verwenden, müssen dann aber grundsätzlich eine Überleitung auf die kanadischen Regeln vornehmen. Viele kanadische Unternehmen erstellen zustäzlich zu einem kanadischen Abschluss bereits Abschlüsse nach US-amerikanischen Grundsätzen, weil sie sowohl in den USA wie in Kanada gelistet sind.

In Kanada wird die Wertpapieraufsicht nicht national, sondern durch die Provinzen ausgübt. Die Aufsichtsbehörden der einzelnen Provinzen haben gemeinsam eine Bitte um Stellungnahme veröffentlicht, die Sie hier [Zusammenfassung, 10 KB und Diskussionspapier, 90 KB] einsehen können.

Die Wertpapieraufsichtsbehörden in den kanadischen Provinzen unterhalten eigene Internetseiten:

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