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Mai

  • Hinweise zur Angabe der IFRS-Auswirkungen

    01.05.2004

    Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) hat ihre Erwartungen über Art und Umfang der Angaben in den Jahresabschlüssen zum 30. Juni 2005 dargelegt, die nach dem australischen Rechnungslegungsstandard AASB 1047 Angaben zur Auswirkung der Anwendung der australischen Pendants der International Financial Reporting Standards erforderlich sind.