Um
den Abschlussadressaten bei deren Informationssammlung über den Wechsel auf
IFRS behilflich zu sein, erfordert AASB 1047 die Angabe von:

| jedweden bekannten oder verlässlich schätzbaren
Informationen über die zahlenmäßigen Auswirkungen auf den Abschluss,
wäre dieser nach IFRS erstellt worden; oder
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| falls derartige Auswirkungen nicht bekannt oder
verlässlich abzuschätzen sind, die Äußerung dieses Umstands. In
diesem Fall schlägt AASB 1047 vor, dass Unternehmen ihre im Jahr
2004 getätigten Angaben zum Management des Übergangs auf IFRS und zu
den wesentlichen Unterschieden bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, mit denen gerechnet wird, aktualisieren.
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In dem Maße, wie ein Unternehmen die zahlenmäßige
Auswirkung einiger, aber nicht aller wesentlichen Änderungen der
Bilanzierungsmethoden kennt oder verlässlich abschätzen kann, ist die ASIC
der Ansicht, dass die Angaben zahlenmäßige Auswirkungen jener Änderungen der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich verlässlich schätzen lassen,
sowie eine beschreibende Erläuterung aller nicht quantifizierbaren Posten
umfassen sollten. Die Äußerung der ASIC können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache).