Anwendung der IFRS in Italien - Wahlrechte der IFRS-Verordnung
28.04.2005
Am 25. Februar 2005 hat der italienische Ministerrat ein Rechtsdekret hinsichtlich der Wahlrechte verabschiedet, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 5 der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäische Parlaments (der sog. IAS-Verordnung) eingeräumt werden – die Anwendung der International Financial Reporting Standards (zu denen auch die IAS und die Interpretationen gehören) im Jahresabschluss und bei nicht börsennotierten Unternehmen zu gestatten oder vorzuschreiben.
- Konzernabschlüsse: IFRS ab 2005 verpflichtend
- Separate Abschlüsse: IFRS ab 2005 möglich. IFRS ab 2006 verpflichtend.
- Konzernabschlüsse: IFRS ab 2005 verpflichtend
- Separate Abschlüsse: IFRS 2005 nicht gestattet. IFRS ab 2006 nur für börsennotierte Unternehmen verpflichtend, die keine Konzernabschlüsse aufstellen
- Konzernabschlüsse: IFRS ab 2005 möglich
- Separate Abschlüsse: IFRS ab 2005 möglich
- Einzelabschlüsse: IFRS möglich ab einem Jahr, das vom Ministerium für Wirtschaft und Recht noch festzulegen ist
- Einzelabschlüsse: IFRS nicht gestattet