April

Spotlight auf die IFRS-Experten von Deloitte auf IAS Plus

06.04.2005

Bei Deloitte gründet sich unser Erfolg auf das Wissen unserer Mitarbeiter.

In Anerkennung dessen haben wir eine Rubrik mit dem Titel "Spotlight auf einen IFRS-Experten von Deloitte" in der linken Spalte der Startseite geschaffen. Wir beabsichtigen, uns alle paar Wochen mit einer anderen Person zu befassen. Unser erster Experte ist Ken Wild, der Global IFRS Leader von Deloitte.

EU-Kommissar McCreevy spricht über IFRS-Sachverhalte

06.04.2005

Ein einer Rede vor dem Institute der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW), die EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy gestern in Brüssel gehalten hat, diskutierte eine ganze Reihe von Sachverhalten mit Bezug der IFRS, einschließlich: .

Ein einer Rede vor dem Institute der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW), die EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy gestern in Brüssel gehalten hat, diskutierte eine ganze Reihe von Sachverhalten mit Bezug der IFRS, einschließlich:

Konvergenz von US GAAP und IFRS

Konvergenz japanischer Rechnungslegungsgrundsätze und IFRS

EU-Überlegungen zur Gleichwertigkeit von US-amerikanischen, kanadischen und japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen mit IFRS

der EU-"Carve-out" der zwei Abschnitte von IAS 39

der Unabhängigkeit des IASB

der Notwendigkeit von Interpretationen

der Durchsetzung von IFRS

der Überwachung der Prüfer

der Notwendigkeit von internationaler Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in einer globalisierten Welt.

Im Hinblick auf Interpretationen führte Kommissar McCreevy aus:

Standards dürfen nicht durch eine Unzahl an Interpretationen, die zu einem regelbasierten System führen, ausgehöhlt werden. Mir ist absolut klar, dass die wichtigen Spieler wie die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) sowie die nationalen Standardsetzer sicherstellen müssen, dass das nicht passiert. Und wir müssen uns überlegen, wie die Beziehungen zwischen einer gestärkten EFRAG und dem IASB besser abgegrenzt werden können.

Klicken Sie hier, um die Rede von Kommissar McCreevy herunterzuladen (in englischer Sprache, 77 KB). Siehe ferner unsere Nachricht vom 5. April 2005 hinsichtlich einer vergleichbaren Rede des Kommissars.

EU-Kommissar drängt auf US-Anerkennung von IFRS

05.04.2005

In einer Rede über Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der EU, die der Europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am 1. April 2005 in Madrid gehalten hat, drängte er auf eine US-amerikanische Anerkennung von bei der SEC eingereichten Abschlüssen ohne eine erforderlich Überleitung auf US GAAP .

Im Hinblick auf die Prüfungsstandards führte er aus, dass "die US-Behörden im Großen und Ganzen die Gleichwertigkeit des Ansatzes der in der EU-Mitgliedstaaten vorhandenen Prüfungsanforderungen akzeptiert hätten." Er sagte, dass er den Punkt einer gegenseitigen Anerkennung von Rechnungslegungsstandards bei der SEC während seiner nächsten Reise nach Washington vorbringen werde, einschließlich der Forderung nach einer Übereinkunft hinsichtlich eines Rahmens und eines Zeitplans. Klicken Sie hier, um die Rede von Kommissar McCreevy herunterzuladen (in englischer Sprache, 76 KB). Nachfolgend ein Ausschnitt:

Seit Beginn dieses Jahres werden weltweit zwei bedeutende Regelwerke an Standards angewendet: US GAAP und International Financial Reporting Standards, die seit Jahresbeginn von börsennotierten europäischen Gesellschaften angewendet werden. Wir müssen einen Weg finden, Unternehmen beiderseits des Atlantiks von dem kostenträchtigen Erfordernis zu befreien, ihre Abschlüsse nach beiden Regelwerken veröffentlichen und anschließend bündig machen zu müssen.

Bislang konnten in Europa notierte US-Unternehmen ihre Abschlüsse nach US GAAP veröffentlichen. Gemäß unserer neuen Prospekt- und Transparenzrichtlinien müssen wir eine Entscheidung hinsichtlich der Gleichwertigkeit von US GAAP fällen, um ihnen zu gestatten, mit der Veröffentlichung von US-GAAP-Abschlüssen fortzufahren. Die Kommission wird ihre Entscheidung auf der Grundlage eines Fachgutachtens des Komitees der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) fällen, das im Sommer erscheinen soll. Aber das ist keine Einbahnstraße - es ist nur vernünftig, dass europäische Unternehmen erwarten, dass die US-amerikanische Aufsicht ähnliche Schritte zur Beurteilung der Gleichwertigkeit unserer internationalen Standards mit US GAAP macht und, sobald dies geschehen ist, Unternehmen von der kostenträchtigen Last der Standardanpassung befreit. Wir beabsichtigen, eng mit der SEC und den Standardsettern zusammenzuarbeiten, um einen für beide akzeptablen Fahrplan durch dieses Problem zu finden.

Neuer Newsletter unserer U.S. Global Offerings Service Group

05.04.2005

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Ausgabe Februar/März 2005 des Global Offerings Service (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 249 KB).

Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxiskennern, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Alte Ausgaben des GOS Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

Aktualisierung über erweiterte Nutzung der IFRS in Italien

04.04.2005

Am 25. Februar 2005 verabschiedete der italienische Ministerrat eine Gesetzesverordnung mit Bezug auf die Wahlrechte nach Artikel 5 der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments (die IAS-Verordnung).

Nach dem Wahlrecht kann die Anwendung der International Financial Reporting Standards (einschließlich der IAS und der Interpretationen) im Einzelabschluss und in den Abschlüssen nicht-börsennotierter Unternehmen gestattet oder vorgeschrieben werden. Die Anwendung der IFRS in Italien gestaltet sich danach wie folgt:

Börsennotierte Unternehmen, Emittenten von Finanzinstrumenten mit breiter Streuung in der Öffentlichkeit, Banken, Aktienbroker, Fonds und unter Aufsicht stehende Finanzinstitutionen:

Konzernabschlüsse: IFRS verpflichtend ab 2005

Einzelabschlüsse: IFRS möglich ab 2005, verpflichtend ab 2006

Versicherungen:

Konzernabschlüsse: IFRS verpflichtend ab 2005

Einzelabschlüsse: IFRS nicht zugelassen für 2005, verpflichtend ab 2006 für jene börsennotierten Unternehmen, die keine Konzernabschlüsse aufstellen

Tochter- und assoziierte Unternehmen der vorstehenden Unternehmen und andere Unternehmen, die Konzernabschlüsse erstellen:

Konzernabschlüsse: IFRS möglich ab 2005

Einzelabschlüsse: IFRS möglich ab 2005

Anderweitige Unternehmen:

Einzelabschlüsse: IFRS wahlweise ab einem Jahr, das noch vom Wirtschafts- und Justizministerium festzulegen ist

Kleine Unternehmen, die Abschlüsse in verkürzter Form erstellen:

Einzelabschlüsse: IFRS nicht zugelassen

Zusammenfassung von der ARC-Sitzung am 25. Februar 2005 erhältlich

04.04.2005

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse (Protokoll) von der Sitzung des Regelungsausschusses von Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) vom 25. Februar 2005 freigegeben.

Auf dieser Sitzung hat das ARC u.a. IFRIC 2 für die Anwendung in Europa übernommen, einen Bericht vom Vorsitzenden der IASC-Stiftung Paul Volcker bezüglich der gegenwärtigen Überprüfung der IASCF-Satzung erhalten und den Entwurf einer Stellungnahme der Kommission erörtert, das Anwendungsdatum neuer und überarbeiteter Standards und Interpretationen in Europa diskutiert sowie einen Bericht zu IFRIC 3, der Fair Value Option und dem Zinsmarginhedging gehört. Klicken Sie hier, um die Zusammenfassung der ARC-Sitzung herunterzuladen (in englischer Sprache, 53 KB).

IASCF verliert Rechte an russischer Übersetzung der IFRS

04.04.2005

Die IASC-Stiftung hat einen juristischen Streit darüber verloren, wer die Rechte an der russischen Übersetzung der IAS besitzt - die IASC-Siftung oder eine Firma, die der IASCF eine Gebühr in Höhe von 25.000 Pfund für das Recht der Erarbeitung und Veröffentlichung der Übersetzung gezahlt hat.

Der Oberste Gerichtshof in London hat nun entschieden, dass die Rechte dem Übersetzungsunternehmen ZAO Askeri-ACCA zustehen. Die IASCF wurde angewiesen, die Rechtskosten des Übersetzungsunternehmens zu tragen. Klicken Sie hier, um das Urteil des Obersten Gerichts herunterzuladen (in englischer Sprache, 63 KB). Im Nachgang wurde der IASCF das Recht auf Berufung abgesprochen.

Studie von Bear Stearns zur Auswirkung der Aufwandsverbuchung von Aktienoptionen

04.04.2005

Hätten Aktienoptionen an Arbeitnehmer 2004 aufwandswirksam in der GuV börsennotierter US-Unternehmen erfasst werden müssen, so wie dies nach FASB Statement 123(R) Aktienbasierte Vergütung ab dem dritten Quartal 2005 gefordert wird, .

Hätten Aktienoptionen an Arbeitnehmer 2004 aufwandswirksam in der GuV börsennotierter US-Unternehmen erfasst werden müssen, so wie dies nach FASB Statement 123(R) Aktienbasierte Vergütung ab dem dritten Quartal 2005 gefordert wird,

wären die bilanzierten Nachsteuerergebnisse aus fortzuführender Tätigkeit der "S&P 500"-Unternehmen um 5% und

die Nachsteuerergebnisse aus fortzuführender Tätigkeit der "NASDAQ 100"-Unternehmen um 22%

niedriger gewesen.

Das sind die Kernergebnisse einer Studie, die von der Forschungsgruppe Aktien bei Bear, Stearns & Co. Inc. durchgeführt wurde. Der Zweck der Studie besteht darin, Investoren dabei zu helfen, die Auswirkungen aus der Aufwandsverbuchung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer in den Ergebnissen börsennotierter US-Unternehmen für das Jahr 2005 abzuschätzen. Die Studie von Bear Stearns basierte auf den Angaben zu Aktienoptionen in den jüngst eingereichten 10K-Berichten von Unternehmen, die dem S&P 500 bzw. den NASDAQ 100 zum 31. Dezember 2004 angehörten. Die die Studie begleitenden Schaubilder stellen die Ergebnisse je Unternehmen, Sektor und Branche dar. Besucher von IAS Plus werden die Studie wahrscheinlich interessant finden, weil die Anforderungen von FAS 123(R) für börsennotierte Unternehmen deren von IFRS 2 sehr ähnlich sind. Bear, Stearns & Co. Inc. halten weiterhin alle Copyrights und Rechte an dem Bericht. Sie können die englischsprachigen Bericht 2004 Earnings Impact of Stock Options on the S&P 500 & NASDAQ 100 Earnings hier herunterladen (486 KB).

Australian Accounting Alert zur Steuerkonsolidierung

04.04.2005

Unsere australischen Kollegen haben eine neue Ausgabe von Australian Accounting Alert herausgebracht, in der eine neue australische Interpretation beschrieben wird: Alert 2005/03 - Accounting for Tax Consolidation Under A-IFRS (in englischer Sprache, 49 KB).

Die Auswirkung der Interpretation ist wie folgt:

jedes Unternehmen in der steuerlich konsolidierten Gruppe erfasst seine latenten Steuern und Einkommensteueraufwendungen selbst;

das oberste Konzernunternehmen erfasst die aggregierte Konzernsteuerschuld und den Vorteil jedweder steuerlichen Verluste, die in der steuerlich konsolidierten Gruppe auftreten; und

wenn immer Zahllasten unter einer in Kraft befindlichen steuerfinanzierten Vereinbarung diese Vorschriften nicht widerspiegeln, ist die verbleibende Differenz als Eigenkapitaltransaktion behandeln.

Der Alert stellt fest, dass dieser Ansatz sich "fundamental unterscheidet" von dem, was gegenwärtig nach einer früheren Interpretation erforderlich ist. Der AASB wird über die Ratifizierung der Interpretation auf seiner Sitzung am 4. und 5. Mai 2005 befinden. Ältere Ausgaben des englischsprachigen Alerts finden Sie hier.

Bericht von der IFRIC-Sitzung am 1. April 2005

02.04.2005

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag, den 31. März, und Freitag, den 1. April, in den Londoner Räumen des IASB.

Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

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