Wortlaut für die Erklärung der Übereinstimmung mit IFRS in der EU

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23.12.2005

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr.

1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

"in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder

"in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

Diese Formulierung wurde auf der Website der EU-Kommission als Zusammenfassung der ARC-Sitzung vom 30. November (in englischer Sprache, 29 KB) veröffentlicht.

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