Wortlaut für die Erklärung der Übereinstimmung mit IFRS in der EU
23.12.2005
Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr.
| "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder |
| "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung) |
Diese Formulierung wurde auf der Website der EU-Kommission als Zusammenfassung der ARC-Sitzung vom 30. November (in englischer Sprache, 29 KB) veröffentlicht.