In diesem unterbreitet sie ihren
Vorschlag für eine aufsichtsrechtliche Antwort auf die Anwendung von
International Financial Reporting Standards (IFRS) durch Unternehmen, die
von ihr beaufsichtigt werden. Die APRA ist die Aufsicht der australischen
Finanzbranche. Sie überwacht u.a. Geschäftsbanken, Kreditgenossenschaften,
Bausparkassen und Versicherungen. Australien hat seit 2005 nationale
Rechnungslegungsvorschriften in Kraft, die praktisch mit den IFRS
übereinstimmen. Die APRA merkt an, dass ihre Zielsetzung darin bestünde,
"die von ihr erlassenen aufsichtsrechtlichen und
Rechnungslegungsvorschriften mit den australischen Rechnungslegungsstandards
und -prinzipien überein zu bringen, soweit machbar. [...] In einigen
Bereichen wird das aufsichtsrechtliche Regelwerk der APRA jedoch von den
Rechnungslegungsstandards abweichen." Abgewichen werden soll dem
Diskussionspapier nach u.a. in den folgenden Bereichen:

|
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
|

|
Zinslose Darlehen und abgegrenzte
Anschaffungskosten
|

|
Behandlung von Sicherungsbeziehungen
|

|
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte
|

|
Sachanlagen
|

|
Überschuss des Marktwertes über das
Nettoreinvermögen
|

|
Risikovorsorge
|

|
Leistungsorientierte Pensionspläne
|
Die APRA führt
weiter aus, dass sie bis zur erfolgten Einführung der
australischen IFRS mit der Beurteilung anderer Bereiche wie Leasing,
Wertminderungen, Unternehmenszusammenschlüsse, aktienbasierte Vergütungen,
Gemeinschaftsunternehmen sowie Rückstellungen
warten will. Klicken sie hier, um die folgenden
Dokumente herunterzuladen (in englischer Sprache):