Die
Fachliche Expertengruppe der Europäischen Beratungsgruppe für
Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group,
EFRAG) hat in Briefen an die Europäische Kommission die Übernahme
folgender Standards für eine Anwendung in Europa empfohlen:
Ergänzungen an IAS 39 – Übergangsvorschriften und
erstmaliger Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Verbindlichkeiten
Ergänzungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer –
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Gruppenpläne und
Angabepflichten
IFRS 6 Suche nach und Bewertung von Bodenschätzen
Auch hat EFRAG seinen Konsultationsprozess zu IFIRIC D
10 Liabilities Arising from Participating in a Specific Market – Waste
Electrical and Electronic Equipment (Schulden aus der Teilnahme an einem
bestimmten Markt – Elektro- und Elektronik-Altgeräte) abgeschlossen und
seine endgültige Stellungnahme an IFRIC übersandt.