IFRS für börsennotierte Unternehmen in Marokko zugelassen

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26.07.2005

Auf unserer internationalen Website haben wir den Überblick über die Nutzung der IFRS zur Rechnungslegung inländischer börsennotierter Unternehmen um die Einführung der IFRS in Marokko aktualisiert.

Durch eine Änderung des marokkanischen Börsengesetzes, die im Mai 2004 in Kraft trat, wurde allen an der Börse von Casablanca notierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken und anderen Finanzinstitutionen ein Wahlrecht zur Erstellung ihrer Abschlüsse nach IFRS oder marokkanischen Rechnungslegungsvorschriften eingeräumt. Banken und andere Finanzinstitutionen müssen nach marokkanischen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren.

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