Auf
unserer internationalen Website haben wir den
Überblick über die Nutzung der IFRS zur Rechnungslegung inländischer börsennotierter Unternehmen um die Einführung der IFRS in Marokko aktualisiert.
Durch
eine Änderung des marokkanischen Börsengesetzes, die im Mai 2004 in Kraft
trat, wurde allen an der Börse von Casablanca notierten Unternehmen mit
Ausnahme von Banken und anderen Finanzinstitutionen ein Wahlrecht zur
Erstellung ihrer Abschlüsse nach IFRS oder marokkanischen
Rechnungslegungsvorschriften eingeräumt. Banken und andere
Finanzinstitutionen müssen nach marokkanischen Rechnungslegungsvorschriften
bilanzieren.